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Die sich bei der notwendigen Aktualisierung der Bauregellisten A und B und der Liste C ergebenden Änderungen und Ergänzungen der Listen werden während der Einspruchsfrist auf den Internet-Seiten des DIBt als Entwurfsfassung veröffentlicht. Die betroffenen Kreise haben die Möglichkeit, zu den Änderungsentwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung an das DIBt zu richten. Die jeweils aktuellen Änderungsentwürfe können auch in schriftlicher Form beim DIBt, Frau Semrau, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin, Tel.: (030) 787 30-353, abgerufen werden. Auf den Beginn und das Ende der Frist für Stellungnahmen wird auf der Internet-Seite und in den "DIBt Mitteilungen" des Instituts deutlich hingewiesen.
Dokumente
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