Geschäftsfelder

Das DIBt ist die deutsche Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten.
Unser Ziel: Wir fördern sicheres und innovatives Bauen.
Wir sind ein Dienstleistungszentrum mit einem breitgefächerten Katalog in bautechnischen und baurechtlichen Fragen, insbesondere bei der:

  • Erteilung europäischer technischer Zulassungen (ETA) für Bauprodukte und Systeme (Bausätze) auf Grund der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) vom 21. Dezember 1988, in Deutschland umgesetzt durch das Bauproduktengesetz vom 10. August 1992. Die europäische technische Zulassung dient, wenn harmonisierte europäische Normen nicht vorhanden sind, zum Nachweis der "Brauchbarkeit" eines Bauprodukts und als Grundlage für die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtlinie. Das Deutsche Institut für Bautechnik ist auf Grund des deutschen Bauproduktengesetzes die einzige deutsche Stelle für die Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (European Technical Approvals - ETA). Die europäischen technischen Zulassungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das Institut arbeitet mit den Zulassungsstellen der anderen Mitgliedstaaten des EWR in der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) zusammen. Im Rahmen der EOTA arbeitet das Institut auch an Zulassungsleitlinien und Beurteilungskriterien für Zulassungen ohne Leitlinie nach Art. 9(2) der Bauproduktenrichtlinie.
  • Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten auf Grund der Bauordnungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
    Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden zum Nachweis der "Verwendbarkeit" von Bauprodukten erteilt, wenn diese noch nicht die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtline haben und sie ferner auch nicht durch deutsche Normen oder Vorschriften geregelt sind (nicht geregelte Produkte und Bauarten). Die vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen gelten in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
  • Vorbereitung technischer Erlasse, zu denen die Liste der Technischen Baubestimmungen für die Länder und die Aufstellung und Bekanntmachung der Bauregellisten A und B sowie der Liste C gemäß den Bauordnungen der Länder gehören. Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen. Die Bauregellisten A und B und die Liste C enthalten technische Regeln und andere Bestimmungen für Bauprodukte, die der Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnungen dienen.
  • Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach dem Bauproduktengesetz (europäische Wirkung) oder nach den Landesbauordnungen (nationale Wirkung). Die Anerkennung der Stellen wird für alle Länder der Bundesrepublik zentral vom Institut vorbereitet, die Anerkennung selbst wird dann durch die Länder oder das Institut ausgesprochen, je nach Landesrecht.
  • Mitwirkung an der Ausarbeitung technischer Regeln (insbesondere Normen) im nationalen, europäischen und internationalen Bereich. Mitarbeiter des Instituts wirken hier in vielen Gremien des Deutschen Instituts für Normung (DIN) mit.
  • Bautechnische Untersuchungen einschließlich Bauforschungsaufträge anzuregen, zu vergeben, zu begutachten und zu betreuen sowie Bauforschungsberichte auszuwerten.
  • Gutachten in bautechnischen Angelegenheiten für die am Abkommen Beteiligten (Bund und Länder) zu erstatten.
  • Durchführung von Typenprüfungen.
  • Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte.