Geschichte
Vorgeschichte
Bereits aus der Frühgeschichte sind Bauvorschriften überliefert – so etwa im Codex Hammurabi, einer um 1800 v. Chr. entstandenen und auf eine Steinstele gemeißelten Rechtssammlung des 6. babylonischen Königs Hammurabi. Ein Baumeister sollte getötet werden, falls das von ihm gebaute Haus wegen mangelhafter Konstruktion einstürzt und dabei der Bauherr zu Tode kommt.
Erste konkrete Vorgaben über Eigenschaften, Zuverlässigkeit und Verwendung von Baumaterialien und Bauarten finden sich um die Zeitenwende. Der Militärtechniker und Ingenieur Vitruv behandelt in seinem um 33 v. Chr. entstandenen Traktat "De architectura libri decem" ausführlich Baumaterialien, ihre Zusammensetzung und ihre Verwendung; die Beurteilung der Brauchbarkeit der Materialien obliegt dabei den Behörden.
Vitruvs Werk gewinnt späterhin durch die Rezeption der Renaissance ab dem 15. Jahrhundert großen Einfluss auf die Baupraxis. Bis in die Neuzeit hinein beschäftigen sich die Bauausführenden - ob Bauhütten oder Zünfte - sowie die Obrigkeit mit der Qualität und dem Einsatz von Baumaterial.
Das Bauwesen der Neuzeit wird durch staatliche Maß- und Qualitätsvorgaben reglementiert sowie auf Qualität und Brauchbarkeit hin überprüft. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts lässt das Kurfürstentum Bayern sämtliche Ziegelöfen um München visitieren. Trotz staatlicher Kontrolle bleibt die Qualität der Ziegel schlecht. 1738 beschließt eine kurfürstliche Kommission, dass fortan jeder Ziegelmeister vor Verkauf seiner Ziegel diese der Behörde zur Qualitätsprüfung vorlegen muss.
Im 19. Jahrhundert bleibt die Zuständigkeit für die Beurteilung der Baumaterialien in den Händen der unteren Bauaufsicht, der örtlichen Baupolizei. Diese dezentrale Verantwortlichkeit birgt für Hersteller, die ihr Produkt in ganz Deutschland verkaufen, enorme Nachteile. Denn das Produkt muss bei mehreren Stellen zugelassen werden, wofür unterschiedliche Beurteilungs- und Ausführungskriterien festlegt sind.
Jüngere Geschichte
Die Entstehung des Zulassungswesens im 20. Jahrhundert
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts versucht das Königreich Sachsen auf Grund der zahlreichen neuen Baustoffe das Zulassungsverfahren zu vereinheitlichen. 1907 schlägt das Ministerium des Innern zunächst einheitliche Prüfgrundsätze vor. 1919 drängte es auf die Schaffung einer zentralen Zulassungsstelle für ganz Sachsen und legt den Grundstein für das öffentlich-rechtliche Zulassungswesen von neuen Bauprodukten und Baustoffen in Deutschland.
1934 unterstellt Preußen als erster Staat Deutschlands per Gesetz für baupolizeiliche Zuständigkeit das Zulassungsverfahren allein der obersten baupolizeilichen Behörde. In den übrigen Ländern besteht weiterhin keine ministerielle Regelung zum Zulassungsverfahren; sie wird nur fallweise von den zuständigen Ministerien getroffen. Bereits Ende 1933 fordert Preußen die Länder auf, das Verfahren zu vereinheitlichen, wohl vor dem Hintergrund der Bestrebung der nationalsozialistisch bestimmten Reichsregierung, alle Bereiche zu zentralisieren. Ende 1937 erlässt Letztere die "Verordnung über allgemeine baupolizeiliche Zulassungen neuer Baustoffe und Bauarten". Das Zulassungswesen liegt bis zum Ende des 2. Weltkrieges zentral beim Reichsarbeitsministerium, die Länder werden zu reinen Verwaltungs- und Vollzugsinstanzen.
Neugestaltung des Zulassungswesens nach 1945 – Geschichte des DIBt
Die Geschichte des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist eng verbunden mit der Geschichte des Zulassungswesens von Bauprodukten und Bauarten in Deutschland nach 1945.
1946
Das Bauordnungsrecht und die Bauaufsicht fallen verfassungsrechtlich in die Zuständigkeit der Länder und somit auch die Erteilung von Zulassungen neuer Baustoffe.
1951
Die Länder und das Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau beschließen am 1. April 1951 die "Verwaltungsvereinbarung für die einheitliche Regelung des Verfahrens der allgemeinen Zulassungen neuer Bauprodukte und Bauarten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin" (Bopparder Vereinbarung). Ziel ist es, ein einheitliches, in allen Ländern anzuwendendes allgemeines Zulassungsverfahren zu schaffen.
1964
Infolge der Zunahme von Zulassungsverfahren vereinbart die Bauministerkonferenz der Länder die Gründung eines Instituts für Bautechnik als eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Einrichtung. Es soll neben der Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen weitere bautechnische Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts in sich vereinen.
1968
Am 1. Juli 1968 wird das Institut für Bautechnik (IfBt) auf Grund eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den 11 Ländern durch das "Gesetz über das Institut für Bautechnik" vom 9. Juli 1968 mit Sitz in Berlin gegründet.
Erster Dienstsitz von 1968-1995 im "Bendlerblock" am Reichpietschufer in
Berlin-Tiergarten
1991
Auf Grund der Vorgaben der europäischen Bauproduktenrichtlinie benennt am 9. September 1991 das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Kommission der Europäischen Gemeinschaft als einzige deutsche Zulassungsstelle das IfBt. Damit überträgt der Bund dem Institut die Mitwirkung in der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA – European Organisation for Technical Approvals).
1993
Am 1. Januar 1993 treten die neuen Länder dem "Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik" bei (Berliner Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993).
Das Institut wird in Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) umbenannt und sein Aufgabenkatalog wird um einen europäischen Schwerpunkt erweitert: die Erteilung europäischer technischer Zulassungen.

1995 Umzug in die Kolonnenstraße, Berlin-Schöneberg
1998
Am 18. Februar 1998 erteilt das DIBt – als erstes Mitgliedsinstitut der EOTA – die erste europäische technische Zulassung.
2000
Im Jahr 2000 wird das DIBt Mitglied in der Europäischen Union für das Agrément im Bauwesen (UEAtc - Union Européenne pour l'Agrément technique dans la construction); ihr Ziel ist die gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen.
2007
Das DIBt wird vom Land Berlin und vom Land Brandenburg als Bautechnisches Prüfamt zur Durchführung von Typenprüfungen anerkannt.
2008
Die Länder übertragen dem DIBt die Koordinierung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Deutschland. In dieser Funktion berät es die Länder, steuert und gleicht deren Marktüberwachungsverfahren ab und koordiniert und bewertet Produktprüfungen.
2010
Beitritt des DIBt zum Weltverband der technischen Zulassungsorganisationen WFTAO (World Federation of Technical Assessment Organisations), einem Netzwerk von internationalen Stellen, die technische Bewertung von nicht genormten Bauprodukten durchführen.
2012
Am 9. März 2011 erlassen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die neue EU-Bauproduktenverordnung. Sie wird die seit 1988 gültige Bauproduktenrichtlinie zum 1. Juli 2013 ersetzen. Die Europäische Technische Bewertung wird die europäische technische Zulassung ablösen und die Zulassungsstellen werden zu Technischen Bewertungsstellen.
Am 12. Dezember 2012 benennt der Bundestag das DIBt auf der Grundlage vom "Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weitere Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten" offiziell als einzige deutsche Technische Bewertungsstelle sowie als einzige deutsche notifizierende Behörde.
