Referat P4

Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ–Stellen)

► Detaillierte Informationen zu unseren Arbeitsgebieten

Aktuelles / Wissenswertes

Vorträge zu Notifizierung und techn. Spezifikationen auf der Infoveranstaltung zu der Bauproduktenverordnung (BauPVO) am 21.03.2012

2. Rundschreiben zur Extrapolation von Prüfergebnissen für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse vom 24.06.2010

Rundschreiben zur Extrapolation von Prüfergebnissen für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse vom 24.02.2009

Unsere Arbeitsgebiete

Arbeitsgebiet
Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ–Stellen)
  • nach den Landesbauordnungen einschließlich der nach ausländischen Vorschriften anzuerkennenden Stellen (Artikel 16 Bauproduktenrichtlinie),
  • Beratung,
  • regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung der anerkannten Stellen,
  • Information der beteiligten Behörden bei Anträgen von Stellen anderer Länder, die nach deutschen Vorschriften eine Anerkennung in ihren Ländern beantragen,
  • Koordinierung der Anerkennung und Behandlung grundsätzlicher Fragen der Anerkennung und Tätigkeit von PÜZ–Stellen,
  • Führen von Verzeichnissen der PÜZ–Stellen.
Übereinstimmungs-/Konformitätsnachweise, Verwendbarkeitsnachweise
  • Koordinierung einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Ü– und CE–Kennzeichnung.
Geschäftsführung der Sachverständigenausschüsse (SVA)
  • SVA PÜZ 3 (Grundsatz),
  • SVA PÜZ 4 (LBO und BauPG),
  • SVA PÜZ 4 (Verkehrswegebau).
Umsetzung von Normung und der Erstellung von europäischen technischen Zulassungen (ETAs)
  • Stellungnahmen zu Übereinstimmungs-/Konformitätsnachweisverfahren in Normen,
  • Stellungnahmen zu Konformitätsnachweisverfahren im Zusammenhang mit ETAs,
  • Leitung von und Mitarbeit in Normenausschüssen,
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Gremien,
  • Vertretung der deutschen notifizierten Stellen (NBs) in der Advisory Group (AG),
  • Koordinierung bauaufsichtlicher Aufgaben in der deutschen Spiegelgruppe zur AG.