Bauforschung
Auswahlkriterien, Prioritäten, Initiierung, Beurteilung, Bewertung, Planung
1 Aufgaben des DIBt
Nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 des DIBt-Abkommens hat das DIBt den Auftrag, bautechnische Untersuchungen einschließlich Bauforschungsaufträge anzuregen, zu vergeben, zu begutachten und zu betreuen sowie Bauforschungsberichte auszuwerten.
2 Kriterien für die Auswahl
von Forschungsvorhaben im bauaufsichtlichen BereichBautechnische Untersuchungen können vom DIBt nur gefördert werden, wenn sie zur Erfüllung der bautechnischen Aufgaben erforderlich sind. Dazu müssen sie folgenden Zielen dienen:
2.1 Ermittlung allgemeiner Maßstäbe und Verfahren für die Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit baulicher Anlagen
Darunter fallen:
- Ermittlung des erforderlichen Sicherheitsniveaus in den technischen Regeln und in den Zulassungen für die wesentlichen Anforderungen mechanische Festigkeit, Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz und Wärmeschutz
- Ermittlung von Lastannahmen
- Untersuchung von Schadensfällen mit dem Ziel der Evaluierung von bauaufsichtlichen Maßnahmen (Sanierungsmaßnahmen, Messmethoden) und der Umsetzung von Erfahrungswerten in die technischen Regeln oder in die Zulassungen
2.2 Ermittlung von Maßstäben und Verfahren für die Beurteilung der Dauerhaftigkeit baulicher Anlagen, Festlegung von Grenzbeanspruchungen für Ermüdung und Alterung von Bauprodukten in Abhängigkeit von Verwendungszweck, Materialien, Bauart (Konstruktion), Umweltbedingungen und Umgebungsbedingungen
2.3 Ermittlung spezieller baustoff- und bauartübergreifender Maßstäbe und Rechenverfahren
2.4 Festlegung spezieller Maßstäbe und Verfahren für innovative Bauprodukte und Bauarten, wie Rezyklate, Glas, Kohlefasern usw.
2.5 Umsetzung des europäischen Regelwerkes in nationales Recht mit folgenden Schwerpunkten:
- Überprüfung des Schutzniveaus der europäischen Normen im Vergleich zu den bisherigen Schutzniveaus nationaler Normen zur Vermeidung von Sicherheitsdefiziten
- Aufdeckung von Inkompatibilitäten von europäischen und nationalen Normen mit Lösungsvorschlägen
- Kalibrierung der europäischen Messverfahren im Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Einbindung in das nationale Normenwerk
- Verifizierung von europäischen Berechnungsverfahren
- Aufbereitung und Lösungsansätze zum Verhalten der Bauprodukte im europäischen SBI-Test (Brandschutz)
- Vergleichsberechnungen und Erarbeitung einfacher Rechenmodelle
- Ermittlung von national erforderlichen Stufen und Klassen
- Verankerung des Prinzips der Dauerhaftigkeit in den europäischen Normen
- Ermittlung von national zu bestimmenden Parametern (NDP) in den Nationalen Anhängen zu den Eurocodes - dazu gehören auch Einwirkungen und Kombinationsregeln -, der erforderlichen Sicherheitsbeiwerte und regionalen Eingangswerte, wie z. B. Dichte, Geometrie, Windgeschwindigkeit, sowie Festlegung der nationalen Bemessungswerte aus den Nennwerten und die Auswahl bestimmter Anwendungsregeln oder Klassen
- praxisgerechte Umsetzung der europäischen Normen, wie Grundlagen für die Erstellung von Anwendungsdokumenten (Normen und Zulassungen)
2.6 Ermittlung von Maßstäben und Verfahren hinsichtlich des Ersatzes von Versuchen durch Berechnung im bauaufsichtlichen Zulassungswesen
3 Festlegung von Prioritäten
Die unter Nr. 2 aufgelisteten Themen sind wichtig, können aber in Anbetracht der limitierten Mittel nur z. T. gefördert werden. Daher werden Prioritätenlisten erstellt. Oberste Priorität haben dabei
- Maßnahmen zur Verankerung deutscher Sicherheitsstandards in der europäischen Regelsetzung bzw. zur Umsetzung von hEN in nationales Recht nach Pkt. 2.5,
- Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren, etwa nach Schadensfällen und
- Maßnahmen, die der Vorbereitung von Zulassungen dienen (insbesondere Festlegung von Prüfkriterien) und zur Beurteilung besonders innovativer Produkte.
Vorhaben, bei denen auch andere von den Forschungsergebnissen profitieren (z. B. Bundesressorts, Industrie), werden nur gefördert, wenn sich die Interessierten in entsprechendem Maße beteiligen.
4 Initiierung, Beurteilung und Bewertung
4.1 Das DIBt regt selbst Forschungsthemen an, die sich vornehmlich aus den Beratungen in den Normenausschüssen, die die technischen Regeln für die Bemessung, Konstruktion und Ausfeilung oder Bauproduktnormen erarbeiten, und aus der Arbeit der Sachverständigenausschüsse des DIBt ergeben und nimmt mit Unterstützung dieser Gremien eine erste grundsätzliche Bewertung des Vorhabens unter Zugrundelegung der unter Nr. 2 genannten Kriterien vor. Dabei wird auch geklärt, ob
- das Thema derzeit von vorrangiger Bedeutung im Hinblick auf § 3 der MBO ist,
- das Forschungsziel auf dem vorgeschlagenen Weg erreicht werden kann,
- das Vorhaben modifiziert werden muss und
- zunächst eine Literaturauswertung vorgenommen werden muss, um den konkreten Forschungsbedarf abzuklären.
4.2 Weitere Forschungsanträge werden aus dem Bereich der Wissenschaft an das DIBt herangetragen. Auch für diese Vorhaben wird eine Bewertung durch das DIBt vorgenommen, wobei gegebenenfalls externe Gutachter dazu eingeschaltet werden.
4.3 Die so gefundenen Bewertungen werden der Fachkommission Bautechnik mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
