DIBt in Europa
Kommission - Leitpapiere
Die Bauproduktenrichtlinie (BPR) zeichnet sich durch eine Reihe von Besonderheiten aus; etwa, dass die wesentlichen Anforderungen nicht in Bezug auf das Bauprodukt, sondern in Bezug auf das Bauwerk formuliert werden. Dies machte über den Richtlinientext hinausgehende Erläuterungen und Vereinbarungen zur Anwendung und Ausführung der Richtlinie erforderlich.
Die Richtlinie sieht die Erarbeitung von Grundlagendokumenten vor, die eine Verbindung zwischen den in der Richtlinie allgemein formulierten wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk und den daraus abzuleitenden Anforderungen an das Bauprodukt herstellen sollen. Neben diesen Grundlagendokumenten sind die Leitpapiere, die allerdings keine Rechtsgrundlage in der Richtlinie haben, die wichtigsten Grundlagen für die praktische Umsetzung der BPR.
In Abstimmung mit den im Ständigen Ausschuss für das Bauwesen vertretenen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission seit 1995 eine Vielzahl von "neuen" Leitpapieren erarbeitet bzw. ältere überarbeitet. Die Entwürfe wurden jeweils unter allen Beteiligten abgestimmt. Obwohl die Leitpapiere keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, stellten sie doch den schriftlich fixierten Konsens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über den praktischen Vollzug der Richtlinie dar.
Seit Herbst 2004 hat jedoch die Kommission die Vorgehensweise bei der Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Leitpapiere geändert. Sie legt nun einen Entwurf vor, gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Stellungnahme und erarbeitet daraus in eigener Verantwortung eine abschließende Fassung. Bei den so zustande gekommenen Leitpapieren kann man daher nicht mehr von einem Konsens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sprechen. Dies betrifft die seither erfolgten Überarbeitungen der Leitpapiere F und K sowie das 2005 neu vorgelegte Leitpapier M.
Ansprechpartner:
Matthias Springborn
Tel +49 30 78730 -288
Fax +49 30 78730 -11288
E-Mail msp@dibt.de
Die englische Version der Leitpapiere ist auf der Webseite (siehe rechts) der Europäischen Kommission abrufbar.
Das Deutsche Institut für Bautechnik veröffentlicht eine deutsche Fassung der folgenden Leitpapiere.
- Leitpapier A Die Benennung von notifizierten Stellen nach der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier B Definierung der werkseigenen Produktionskontrolle in technischen Spezifikationen für Bauprodukte
- Leitpapier C Behandlung von Bausätzen und Systemen nach der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier D CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier E Stufen und Klassen in der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier F Dauerhaftigkeit und die Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier H Ein harmonisiertes Konzept bezüglich der Behandlung von gefährlichen Stoffen nach der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier I Die Anwendung von Artikel 4 Absatz 4 der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier J Übergangsvereinbarungen nach der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier K Die Systeme der Konformitätsbescheinigung und die Rolle und Aufgaben der notifizierten Stellen nach der Bauproduktenrichtlinie
- Leitpapier L Anwendung der Eurocodes
- Leitpapier M Konformitätsbewertung unter der Bauproduktenrichtlinie: Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle
Die deutschen Fassungen der Leitpapiere sind zum PDF Abruf in
die Rubrik Service/Bestellservice/Publikationen (Link rechts) integriert.
