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Liste der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach den Landesbauordnungen
Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt nachfolgend eine Liste der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle zur Verfügung. Die Übersichten können als Antragsformulare verwendet werden.
Ansprechpartner:
Frau Fiege
Tel +49 30 78730 369
Fax +49 30 78730 11 369
E-Mail hfi@dibt.de
Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnungen. Stand: Juni 2012
Allgemeine Unterlagen: unabhängig von der beantragten Tätigkeit und vom beantragten Bauprodukt vorzulegen:
Technische Unterlagen; in Abhängigkeit von der beantragten Tätigkeit vorzulegen:
- Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse
(Link rechts Antragst. techn. Unterlagen_1) - Stellen, die im Übereinstimmungsnachweisverfahren einzuschalten sind
(Link rechts Antragst. techn. Unterlagen_2) - Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte und von Anwendern bestimmter Bauarten
(Link rechts Antragst. techn. Unterlagen_3) - Überwachungsstelle für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und Bauarten
(Link rechs Antragst. techn. Unterlagen_4)
Die Dokumente sind jeweils auch auf http://www.is-argebau.de zu beachten.
Zuständig für die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnung ist die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Antragstellers, sofern die Zuständigkeit nicht teilweise oder vollständig an das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen ist.
In den Bundesländern gelten diesbezüglich zurzeit folgende Regelungen:
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keine Übertragung: Bremen, Niedersachsen. Die Anträge sind an die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Antragstellers zu richten.
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teilweise Übertragung: Rheinland-Pfalz, Saarland. Die Anträge sind an die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Antragstellers oder das DIBt zu richten. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das DIBt.
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vollständige Übertragung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die Anträge sind an das Deutsche Institut für Bautechnik zu richten.
