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Arbeitsgebiet: Bauforschung
Dem DIBt stehen für die Förderung bautechnischer Untersuchungen im bauaufsichtlichen Bereich 1,1 Millionen € aus Mitteln der Länder zur Verfügung. Sie werden im Rahmen von Verträgen auf Grund einer von der Fachkommission Bautechnik beratenen und vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz gebilligten Forschungs- und Finanzierungsplanung vergeben.
Die werden durch Fachgremien, wie z. B. die verschiedenen Facharbeitskreise der Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung beim BMVBWS, durch die Sachverständigenausschüsse des DIBt, durch Normenausschüsse des DIN, durch andere wissenschaftlich-technische Gremien und abschließend durch die Fachkommission Bautechnik beurteilt.
Ein Teil der Forschungsmittel wird zunehmend an Vorhaben vergeben, die die deutschen Vertreter bei der Erarbeitung europäischer Bestimmungen in die Lage versetzen sollen, die nationalen Vorstellungen an Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit fundiert durchsetzen zu können. Diese Forschungsvorhaben beinhalten vor allem Vergleichsrechnungen und punktuelle Vergleichsversuche, um die Auswirkungen neuer Bemessungskonzepte bzw. neuer Prüfverfahren zu erfassen. Da solche Vergleichsuntersuchungen durch den Fortgang der europäischen Normung keinen Aufschub erlauben, wurde - bei Erfüllung gewisser Randbedingungen - ein verkürztes Verfahren zur Vergabe der Forschungsmittel eingerichtet.
Die ausführlichen Schlussberichte über die Forschungsaufträge können vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau (IRB), Stuttgart, als Kopien bezogen werden. Das IRB veröffentlicht daneben die jeweiligen Zusammenfassungen im Rahmen seiner Kurzberichte. Durch diese Verfahren ist sichergestellt, dass die Ergebnisse der vom DIBt im Auftrag der Länder geförderten Forschungsvorhaben nicht nur den entsprechenden Sachverständigenausschüssen des DIBt und den zuständigen Normenausschüssen des DIN, sondern auch allen anderen Bereichen aus Wirtschaft und Forschung zur Verfügung stehen und schnell umgesetzt werden können.
Auswahlkriterien, Prioritäten, Initiierung, Beurteilung, Bewertung, Planung
1 Aufgaben des DIBt Nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 des DIBt-Abkommens hat das DIBt den Auftrag, bautechnische Untersuchungen einschließlich Bauforschungsaufträge anzuregen, zu vergeben, zu begutachten und zu betreuen sowie Bauforschungsberichte auszuwerten.
2 Kriterien für die Auswahl von Forschungsvorhaben im bauaufsichtlichen Bereich Bautechnische Untersuchungen können vom DIBt nur gefördert werden, wenn sie zur Erfüllung der bautechnischen Aufgaben erforderlich sind. Dazu müssen sie folgenden Zielen dienen:
2.1 Ermittlung allgemeiner Maßstäbe und Verfahren für die Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit baulicher Anlagen
Darunter fallen:
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Ermittlung des erforderlichen Sicherheitsniveaus in den technischen Regeln und in den Zulassungen für die wesentlichen Anforderungen mechanische Festigkeit, Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz und Wärmeschutz |
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Ermittlung von Lastannahmen |
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Untersuchung von Schadensfällen mit dem Ziel der Evaluierung von bauaufsichtlichen Maßnahmen (Sanierungsmaßnahmen, Messmethoden) und der Umsetzung von Erfahrungswerten in die technischen Regeln oder in die Zulassungen |
2.2 Ermittlung von Maßstäben und Verfahren für die Beurteilung der Dauerhaftigkeit baulicher Anlagen, Festlegung von Grenzbeanspruchungen für Ermüdung und Alterung von Bauprodukten in Abhängigkeit von Verwendungszweck, Materialien, Bauart (Konstruktion), Umweltbedingungen und Umgebungsbedingungen
2.3 Ermittlung spezieller baustoff- und bauartübergreifender Maßstäbe und Rechenverfahren
2.4 Festlegung spezieller Maßstäbe und Verfahren für innovative Bauprodukte und Bauarten, wie Rezyklate, Glas, Kohlefasern usw.
2.5 Umsetzung des europäischen Regelwerkes in nationales Recht mit folgenden Schwerpunkten:
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Überprüfung des Schutzniveaus der europäischen Normen im Vergleich zu den bisherigen Schutzniveaus nationaler Normen zur Vermeidung von Sicherheitsdefiziten |
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Aufdeckung von Inkompatibilitäten von europäischen und nationalen Normen mit Lösungsvorschlägen |
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Kalibrierung der europäischen Messverfahren im Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Einbindung in das nationale Normenwerk |
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Verifizierung von europäischen Berechnungsverfahren |
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Aufbereitung und Lösungsansätze zum Verhalten der Bauprodukte im europäischen SBI-Test (Brandschutz) |
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Vergleichsberechnungen und Erarbeitung einfacher Rechenmodelle |
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Ermittlung von national erforderlichen Stufen und Klassen |
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Verankerung des Prinzips der Dauerhaftigkeit in den europäischen Normen |
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Ermittlung von national zu bestimmenden Parametern (NDP) in den Nationalen Anhängen zu den Eurocodes - dazu gehören auch Einwirkungen und Kombinationsregeln -, der erforderlichen Sicherheitsbeiwerte und regionalen Eingangswerte, wie z. B. Dichte, Geometrie, Windgeschwindigkeit, sowie Festlegung der nationalen Bemessungswerte aus den Nennwerten und die Auswahl bestimmter Anwendungsregeln oder Klassen |
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praxisgerechte Umsetzung der europäischen Normen, wie Grundlagen für die Erstellung von Anwendungsdokumenten (Normen und Zulassungen) |
2.6 Ermittlung von Maßstäben und Verfahren hinsichtlich des Ersatzes von Versuchen durch Berechnung im bauaufsichtlichen Zulassungswesen
3 Festlegung von Prioritäten Die unter Nr. 2 aufgelisteten Themen sind wichtig, können aber in Anbetracht der limitierten Mittel nur z. T. gefördert werden. Daher werden Prioritätenlisten erstellt. Oberste Priorität haben dabei
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Maßnahmen zur Verankerung deutscher Sicherheitsstandards in der europäischen Regelsetzung bzw. zur Umsetzung von hEN in nationales Recht nach Pkt. 2.5, |
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Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren, etwa nach Schadensfällen und |
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Maßnahmen, die der Vorbereitung von Zulassungen dienen (insbesondere Festlegung von Prüfkriterien) und zur Beurteilung besonders innovativer Produkte. |
Vorhaben, bei denen auch andere von den Forschungsergebnissen profitieren (z. B. Bundesressorts, Industrie), werden nur gefördert, wenn sich die Interessierten in entsprechendem Maße beteiligen.
4 Initiierung, Beurteilung und Bewertung
4.1 Das DIBt regt selbst Forschungsthemen an, die sich vornehmlich aus den Beratungen in den Normenausschüssen, die die technischen Regeln für die Bemessung, Konstruktion und Ausfeilung oder Bauproduktnormen erarbeiten, und aus der Arbeit der Sachverständigenausschüsse des DIBt ergeben und nimmt mit Unterstützung dieser Gremien eine erste grundsätzliche Bewertung des Vorhabens unter Zugrundelegung der unter Nr. 2 genannten Kriterien vor. Dabei wird auch geklärt, ob
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das Thema derzeit von vorrangiger Bedeutung im Hinblick auf § 3 der MBO ist, |
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das Forschungsziel auf dem vorgeschlagenen Weg erreicht werden kann, |
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das Vorhaben modifiziert werden muss und |
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zunächst eine Literaturauswertung vorgenommen werden muss, um den konkreten Forschungsbedarf abzuklären. |
4.2 Weitere werden aus dem Bereich der Wissenschaft an das DIBt herangetragen. Auch für diese Vorhaben wird eine Bewertung durch das DIBt vorgenommen, wobei gegebenenfalls externe Gutachter dazu eingeschaltet werden.
4.3 Die so gefundenen Bewertungen werden der Fachkommission Bautechnik mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
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