Verfahren Europa Antrag
Zulassungen – Verfahren Europa - Antrag
Am 24. April 2011 ist die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (Bauproduktenverordnung – BauPVO) in Kraft getreten. Aufgrund von in der Verordnung vorgesehenen Übergangsregelungen werden jedoch einige Vorschriften, die ihre praktische Anwendung im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung betreffen, erst ab dem 1. Juli 2013 wirksam werden. Dazu gehört auch der Bereich der Erteilung von europäischen technischen Zulassungen bzw. zukünftig der Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen.
Es ist nicht mehr realistisch, aufgrund von Neuanträgen noch vor Inkrafttreten der Regelungen über die Europäische Technische Bewertung eine europäische technische Zulassung zu erteilen, ggf. sogar noch unter Berücksichtigung eines entsprechenden Vorlaufs zur anschließenden, rechtzeitigen Einschaltung einer notifizierten Stelle.
Das Verfahren zur Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen wird ein anderes sein als das derzeit bei der Erteilung von europäischen technischen Zulassungen angewandte. Welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Ausgestaltung von Europäischen Technischen Bewertungen im Unterschied zu europäischen technischen Zulassungen haben werden, lässt sich derzeit leider noch nicht voraussagen.
Aus formalen Gründen zeichnet sich aber ab, dass die Erteilung von Europäischen Technischen Bewertungen nicht sofort ab dem Stichtag (1. Juli 2013) möglich sein wird, sondern dass dies erst nach einigen Monaten nach diesem Stichtag der Fall sein wird.
Trotzdem werden die Technischen Bewertungsstellen versuchen, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und Vorarbeiten zu leisten, soweit möglich und ggf. im Einvernehmen mit den Kommissionsdiensten.
Wenn ein Hersteller in diesem Sinne Interesse an der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung hat, stehen wir gern für Vorgespräche zur Verfügung. Ggf. können wir informell und in diesem Stadium noch ohne Berücksichtigung der in Anhang II der Bauproduktenverordnung vorgesehenen Verfahrensschritte die Abstimmung der technischen Bewertungsgrundlagen mit den anderen in der EOTA organisierten Stellen einleiten.
Ansprechpartner:
Matthias Springborn
Tel +49 30 78730 -288
Fax +49 30 78730 -11288
E-Mail msp@dibt.de
