Verfahren national Geltungsdauer
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für eine bestimmte Frist erteilt, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Sie können auf Antrag verlängert werden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für eine bestimmte Frist erteilt, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Sie können auf Antrag verlängert werden.
