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Hinweise zur Antragstellung für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse

Im Rahmen von Überprüfungen wurde festgestellt, dass allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) ohne Rechtsgrundlage erteilt wurden, da die erteilenden Stellen nicht über eine entsprechende bauaufsichtliche Anerkennung verfügten.

Um dem entgegenzuwirken, veröffentlicht das Deutsche Institut für Bautechnik in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Liste der Prüfstellen, die für die Erteilung von abP anerkannt sind. Sollte die Stelle, bei der Sie einen Antrag auf Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses stellen möchten, für das entsprechende Bauprodukt/die entsprechende Bauart nicht in dieser Liste enthalten sein, bitten wir, sich den entsprechenden Anerkennungsbescheid vorlegen zu lassen.

Das vollständige Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (Stand März 2009) kann direkt über ERNST & SOHN Verlag GmbH bestellt werden. Dort können anhand der Kenn-Nummer auch die Adressen der anerkannten Prüfstellen entnommen werden (Anhang A und B).

Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für bestimmte Bauprodukte der Bauregelliste A Teil 1

Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für Bauprodukte der Bauregelliste A Teil 2

Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für Bauarten der Bauregelliste A Teil 3

Anhang zur Liste der abP-Stellen



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