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Die seit 1. Januar 1998 abgeschlossenen Untersuchungen sind in der Tabelle "" aufgeführt.
Die Öffentlichkeit wird über den Abschluss von bautechnischen Untersuchungen im bauaufsichtlichen Bereich und die Ergebnisse auf folgenden Wegen informiert:
- Meldung an die Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zur Veröffentlichung in den "Mitteilungen" der AGB.
- Meldung an den Ausschuss für Bauwesen und Städtebau der Bauministerkonferenz (Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)).
- Abdruck von Kurzfassungen der Schlussberichte in den "DIBt Mitteilungen" des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin.
Beim Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau, Postfach 80 04 69, 70504 Stuttgart, können Kopien der Schlussberichte abgerufen werden (gegen Kostenerstattung).
Die zuständigen wissenschaftlich-technischen Gremien veröffentlichen die geeigneten Berichte in ihren Fachpublikationen.
Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse durch die forschenden Stellen selbst (z.B. in den Mitteilungen der Technischen Universitäten) wird auf Antrag im Allgemeinen genehmigt, wie auch die Weitergabe von Forschungsergebnissen aufgrund von Interessentenanfragen bei den forschenden Stellen.
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