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Deutschland ist in diesen Gremien jeweils durch das Deutsche Institut für Bautechnik vertreten.
Die Vollversammlung der EOTA setzt sich aus den für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen benannten Zulassungsstellen zusammen.
Die Vollversammlung ist insbesondere verantwortlich für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung, den Jahreshaushalt und die Ernennung des Präsidenten, des Vorsitzenden des Technischen Lenkungsausschusses, des Schatzmeisters, eines unabhängigen Rechnungsprüfers sowie des Generalsekretärs der Organisation.
Das Exekutiv-Komitee der EOTA setzt sich aus den von den Mitgliedstaaten benannten Sprecherstellen zusammen und stellt das Gremium für die Führung der Organisation dar. Das Exekutiv-Komitee ist insbesondere verantwortlich für alle Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, für die Verbindung zu anderen europäischen Organisationen und für die Genehmigung von Leitlinien zur Vorlage bei der Europäischen Kommission.
Der Technische Lenkungsausschuss setzt sich aus jeweils einem Vertreter der Mitglieder der EOTA zusammen und ist dem Exekutiv-Komitee gegenüber für die technischen Aktivitäten der EOTA verantwortlich und richtet die erforderlichen Fachausschüsse ein.
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