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Europäische Union - Institutionen

Die drei wichtigsten Organe, die am Beschlussfassungsverfahren der EU und am Mitentscheidungsverfahren beteiligt sind, sind

Europäisches Parlament (vertritt die Interessen der europäischen Bürger)
Rat der Europäischen Union (vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten)
Europäische Kommission (vertritt und wahrt die Interessen der EU insgesamt).


Sie erstellen politische Programme und Rechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen), die in der ganzen EU gelten.


Das institutionelle System der EU wird ergänzt durch zwei weitere, wichtige Organe:

Europäischer Gerichtshof
Europäischer Rechnungshof.


Verschiedene Einrichtungen und sonstige Stellen ergänzen diese Einrichtungen.


Wesentlich für die Europäische Union ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, d.h. alle Entscheidungen und alle Verfahren der EU beruhen auf EG-Verträgen, die von allen EU-Ländern vereinbart wurden. In den ersten Jahren beschränkte sich die Zusammenarbeit hauptsächlich auf Handel und Wirtschaft.




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