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Kommission - Leitpapiere

Die Bauproduktenrichtlinie (BPR) zeichnet sich durch eine Reihe von Besonderheiten aus; etwa, dass die wesentlichen Anforderungen nicht in Bezug auf das Bauprodukt, sondern in Bezug auf das Bauwerk formuliert werden. Dies machte über den Richtlinientext hinausgehende Erläuterungen und Vereinbarungen zur Anwendung und Ausführung der Richtlinie erforderlich. Neben den Grundlagendokumenten, deren Erarbeitung zur Interpretation der in der Richtlinie allgemein formulierten wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk und als Grundlage für die daraus abzuleitenden Anforderungen an das Bauprodukt selbst vorgesehen sind, sind die Leitpapiere die wichtigsten Grundlagen für die praktische Umsetzung der BPR.

In Abstimmung mit den im Ständigen Ausschuss für das Bauwesen vertretenen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission seit 1995 eine Vielzahl von "neuen" Leitpapieren erarbeitet bzw. ältere überarbeitet. Die Entwürfe wurden jeweils unter allen Beteiligten abgestimmt. Obwohl die Leitpapiere keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, stellten sie doch den schriftlich fixierten Konsens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über den praktischen Vollzug der Richtlinie dar.

Seit Herbst 2004 hat jedoch die Kommission die Vorgehensweise bei der Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Leitpapiere geändert. Sie legt nun einen Entwurf vor, gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Stellungnahme und erarbeitet daraus in eigener Verantwortung eine abschließende Fassung. Bei den so zustande gekommenen Leitpapieren kann man daher nicht mehr von einem Konsens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sprechen. Dies betrifft die seither erfolgten Überarbeitungen der Leitpapiere F und K sowie das 2005 neu vorgelegte Leitpapier M.

Die englische Version der Leitpapiere ist auf der Webseite der Europäischen Kommission abrufbar.

Das Deutsche Institut für Bautechnik veröffentlicht eine deutsche Fassung der folgenden Leitpapiere.

Leitpapier A Die Benennung von notifizierten Stellen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier B Definierung der werkseigenen Produktionskontrolle in technischen Spezifikationen für Bauprodukte
Leitpapier C Behandlung von Bausätzen und Systemen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier D CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier E Stufen und Klassen in der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier F Dauerhaftigkeit und die Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier H Ein harmonisiertes Konzept bezüglich der Behandlung von gefährlichen Stoffen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier I Die Anwendung von Artikel 4 Absatz 4 der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier J Übergangsvereinbarungen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier K Die Systeme der Konformitätsbescheinigung und die Rolle und Aufgaben der notifizierten Stellen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier L Anwendung der Eurocodes
Leitpapier M Konformitätsbewertung unter der Bauproduktenrichtlinie: Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle

Die deutschen Fassungen der Leitpapiere sind zum PDF Abruf in die Rubrik Service/Bestellservice/Publikationen integriert.

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