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Europäische Union - StAB
Ständiger Ausschuss für das Bauwesen (StAB)

Der Ständige Ausschuss für das Bauwesen (StAB) wurde gemäß Art. 19 BPR eingesetzt. Jeder Mitgliedstaat bestellt bis zu zwei Vertreter. Die Vertreter können von Sachverständigen begleitet werden. Die Leitung der deutschen Delegation und Verhandlungsführung im StAB liegt bei einem Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Auf der Grundlage des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union hat der Bundesrat Herrn Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft, den Präsidenten des DIBt, als Vertreter der Länder im StAB benannt. Den Vorsitz des StAB führt ein Vertreter der Kommission.

Der Ausschuss berät Fragen, die sich auf die Umsetzung und die praktische Anwendung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) beziehen (Art. 20 Abs. 1 BPR). Bis auf zwei praktisch relevante Ausnahmen ist der StAB gegenüber der Kommission nur beratend tätig. Diese Ausnahmen bestehen darin, dass der StAB im Zusammenhang mit der Festlegung von Klassen für Anforderungen (soweit nicht in Grundlagendokumenten enthalten) und von Konformitätsbescheinigungsverfahren bindende Beschlüsse fasst.

Obwohl der StAB hier keine Befugnis zur Beschlussfassung hat, war doch die Beratung über die Erteilung von Mandaten für die Erarbeitung von harmonisierten Normen und Leitlinien für europäische technische Zulassungen von großer Bedeutung. Die vorgesehenen Normungsmandate sind inzwischen erteilt; über Mandate für Leitlinien wird beraten, wenn entsprechende Anträge auf europäische technische Zulassungen gestellt werden. Bei der Beratung über die Mandate war insbesondere darauf zu achten, dass alle national geregelten Anforderungen enthalten sind.

Es ist nicht vorgesehen, dass sich der StAB mit dem Ergebnis eines Normungsmandats, also mit den Entwürfen einer harmonisierten Norm befasst, wohl aber mit den von der EOTA erarbeiteten Entwürfen für Leitlinien für europäische technische Zulassungen.

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet des StAB besteht in der Erarbeitung von Leitpapieren für horizontale Themen. Sie bilden die Grundlage für die praktische Umsetzung der BPR:

Leitpapier A Die Benennung von notifizierten Stellen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier B Definierung der werkseigenen Produktionskontrolle in technischen Spezifikationen für Bauprodukte
Leitpapier C Behandlung von Bausätzen und Systemen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier D CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier E Stufen und Klassen in der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier F
Leitpapier G
Dauerhaftigkeit und die Bauproduktenrichtlinie
Das europäische Klassifizierungssystem für das Brandverhalten von Bauprodukten
Leitpapier H Ein harmonisiertes Konzept bezüglich der Behandlung von gefährlichen Stoffen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier I Die Anwendung von Artikel 4 Absatz 4 der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier J Übergangsvereinbarungen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier K Die Systeme der Konformitätsbescheinigung und die Rolle und Aufgaben der notifizierten Stellen nach der Bauproduktenrichtlinie
Leitpapier L Anwendung der Eurocodes
Leitpapier M Konformitätsbewertung unter der Bauproduktenrichtlinie: Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle

In der Vorbereitenden Gruppe für den StAB sind neben den Mitgliedstaaten auch betroffene Industrieverbände vertreten, die zu der Entsendung von Experten eingeladen worden sind, sowie Fachleute aus dem Bereich der Normung. Die Vorbereitende Gruppe arbeitet dem StAB zu. Sie ist damit beauftragt, vor allem technische Fragen zu diskutieren und so die Sitzungen des StAB vorzubereiten. Außerdem werden dort aber auch Tagesordnungspunkte behandelt, die technische Aspekte nur am Rand beinhalten, wie z. B. die Leitpapiere.


Nationale Spiegelung des Ständigen Ausschusses

Der Vorbereitende Ausschuss EG-Harmonisierung ist der nationale Spiegelausschuss für den StAB. Die Leitung liegt beim BMVBS. Mitglieder sind Vertreter aus den betroffenen Ressorts sowie aus den Verbänden des Bauwesens.

Der Koordinierungskreis Mandate ist ein nationaler Ausschuss. Vertreten sind die betroffenen Bundesressorts (BMVBS [Leitung], Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; Bundesministerium für Umwelt; Naturschutz und Reaktorsicherheit; Umweltbundesamt; Bundesamt für Strahlenschutz; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), die Länder (insbesondere die Fachkommissionen Bautechnik und Bauaufsicht), das DIBt sowie das DIN. Ziel des Koordinierungskreises ist es, in Fragen im Zusammenhang mit der BPR widerspruchsfreie Stellungnahmen der öffentlichen Hand vorzubereiten. So wurde die Erstellung der Mandate durch die Kommission intensiv im Koordinierungskreis begleitet. Eine Hauptaufgabe des Koordinierungskreises besteht derzeit in der Überprüfung der zur Stellungnahme versandten europäischen Normenentwürfe. Es muss geprüft werden, ob sie den Mandaten entsprechen und ob deutsche Anforderungsniveaus berücksichtigt worden sind.


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