|
Bauprodukte, die von einer harmonisierten technischen Spezifikation (europäische Norm oder europäische technische Zulassung) erfasst sind, werden zum Inverkehrbringen auf dem europäischen Binnenmarkt mit der CE-Kennzeichnung versehen. Mit der Aufbringung der CE-Kennzeichnung auf seinen Bauprodukten erzeugt der Hersteller das Vertrauen darin, dass die so gekennzeichneten Produkte die geltenden Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) erfüllen. Damit kontinuierlich auf die CE-Kennzeichnung, insbesondere auf die technischen Eigenschaften von Bauprodukten Verlass ist, bedarf es auch staatlicher Überwachung des Marktes. In Deutschland sind die Länder für die Marktüberwachung von Bauprodukten zuständig, die nach der Bauproduktenrichtlinie harmonisiert sind. Eine zentrale Stelle, angesiedelt beim DIBt, agiert koordinierend in Fragen der Marktüberwachung.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder wurden in Deutschland bisher anlassbezogen (d.h. auf konkreten Hinweisen beruhend) tätig. Ab 2010 gelten neue europäische Vorgaben. Kernpunkt der neuen Regelungen ist eine aktive (u.a. auf Stichproben beruhende) Marktüberwachung. Dementsprechend wurde im Baubereich ein Marktüberwachungsprogramm für harmonisierte Bauprodukte erstellt, das grundsätzlich alle in diesem Sektor wesentlichen Produktbereiche abdeckt.
In der Rubrik Marktüberwachung finden Sie allgemeine Informationen, das Marktüberwachungs-programm für harmonisierte Bauprodukte und die Kontaktstellen in den Ländern.
Aufgaben der Koordinierungsstelle sind die Koordinierung der Marktüberwachungsverfahren der Länder, die fachliche Beratung der Länder zu Fragen der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (u.a. Mitarbeit beim Marktüberwachungsprogramm der Länder für harmonisierte Bauprodukte, Fortbildungsmaßnahmen für die Länder), die Vergabe von Gutachten und Prüfungsaufträgen, die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die Geschäftsführung des Arbeitskreises Marktüberwachung der Fachkommission Bautechnik in der ARGEBAU und die Vertretung der Länder im europäischen Kooperationsgremium der europäischen Marktüberwachungsbehörden (AdCo CPD – Administrative Cooperation Group Construction Products Directive).
|