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Allgemeine Hinweise zum "1. Rundschreiben zur Extrapolation von Prüfergebnissen für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse"

Das mit Datum vom 24. Februar 2009 an alle anerkannten Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse versandte Schreiben beinhaltet keine neue Regelung für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse, sondern stellt die seit langem unverändert geltende Rechtslage dar. Es soll auch dazu dienen, die erforderliche Transparenz der Regelungen und damit auch die Gleichbehandlung derjenigen, die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis beantragen, gewährleisten.

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die anerkannten Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse aufgefordert, die Extrapolationsregeln, nach denen sie die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse bisher erteilt haben, gemeinsam zu dokumentieren. Damit soll gewährleistet werden, dass diese Regelungen von allen Prüfstellen in gleicher Weise angewendet werden können.

Darüber hinaus wurden die Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse aufgefordert, dort wo sie es für notwendig und aus ihrer fachlichen Sicht gerechtfertigt halten, Vorschläge zur Weiterentwicklung der geltenden technischen Regeln zu unterbreiten.

(07.10.2009)

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