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Ergänzung zum 1. Rundschreiben vom 24.02.2009 an die Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP) zur Extrapolation von Prüfergebnissen für abP - Verlängerung -

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, deren Geltungsdauer im ersten Halbjahr 2010 ausläuft und die nicht unter Beachtung der im Rundschreiben des DIBt vom 24.02.2009 an die Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse zur Extrapolation von Prüfergebnissen dargestellten Rechtslage erteilt wurden, können bis zum 30.06.2010 verlängert werden, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu erwarten ist.

Die Prüfstellen haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu erwarten ist.

(01.03.2010)

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