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Im Rahmen des Konformitätsnachweises für Bauprodukte kann nach der Bauproduktenrichtlinie, umgesetzt durch das Bauproduktengesetz (BauPG), die Einschaltung notifizierter Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen erforderlich sein. Welche Stellen einzuschalten und welche Aufgaben durch die notifizierte Stelle wahrzunehmen sind, ist in den harmonisierten Normen oder den europäischen technischen Zulassungen festgelegt. Die Stellen werden durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes der Stelle oder durch das Deutsche Institut für Bautechnik, wenn ihm diese Aufgabe durch das Land übertragen wurde, anerkannt und bei der Europäischen Kommission notifiziert.
Die Liste der notifizierten Stellen veröffentlicht die Europäische Kommission unter .
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