|
Für die Antragstellung auf Erteilung einer europäischen technischen Zulassung gelten laut Beschluss der Europäischen Kommission die gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen, Abschnitt 2 (Amtsblatt der EG Nr. L 17/34 bzw. Nr. 156).
 |
Beschluss, Berichtigung ( , ) |
Für Anträge auf Erteilung einer europäischen technischen Zulassung ist von der Europäischen Kommission ein Antragsmuster vorgegeben, das bei der Antragstellung verwendet werden muss und welches Sie hier finden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag stets eine ausführliche Beschreibung des Produktes und des Verwendungszweckes bei.
 |
Antrag auf Erteilung einer europäischen technischen Zulassung ( , ) |
Sowohl die Verlängerung als auch die Änderung einer erteilten ETA bedürfen nach den Gemeinsamen Verfahrensregeln eines schriftlichen Antrags, wobei in beiden Fällen ebenfalls das enthaltene Antragsformular zu verwenden ist. Im Antrag ist im Falle einer Verlängerung einer erteilten ETA für alle Produktangaben der Verweis auf die Nummer der zu verlängernden ETA ausreichend. Bei einem Antrag auf Änderung einer erteilten ETA ist neben der Bezugnahme auf die Nummer der zu ändernden ETA eine Beschreibung der beabsichtigten Änderung des Bauprodukts und/oder seiner Verwendung erforderlich.
|