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Das DIBt hat gemäß seinem Abkommen Art. 2(1) Nr. 4 den Auftrag, bautechnische Untersuchungen einschließlich Bauforschungsaufträge anzuregen, zu vergeben, zu begutachten und zu betreuen sowie Bauforschungsberichte auszuwerten.
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Antragsformular ( , ) |
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Merkblatt zur Antragstellung ( ) |
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Merklatt für Zwischen- und Abschlussberichte ( ) |
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