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Für die Bearbeitung durch das DIBt ist im nationalen Bereich ein Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung notwendig. Änderungen, Ergänzungen und Verlängerungen einer bestehenden Zulassung bedürfen ebenfalls eines Antrages.
Ein Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung kann formlos gestellt werden. Der Antrag soll neben dem Namen und der Adresse des Antragstellers auch eine Beschreibung des Zulassungsgegenstandes, dessen Verwendungszweck sowie das Ziel des Antrages (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung) beinhalten. Ein möglichst präziser und vollständiger Antrag beschleunigt das Verfahren. Das DIBt stellt hierfür entsprechende Antragsmuster zur Verfügung. Deren Verwendung ist nicht wie im europäischen Bereich zwingend vorgeschrieben, jedoch in der Regel sowohl für das DIBt als auch für den Hersteller von Vorteil, da alle für die Antragstellung relevanten Daten zusammengefasst sind.
Achten Sie bitte darauf, dass die Unterlagen korrekt und vollständig beim DIBt eingereicht werden.
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