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Die Musterbauordnung (MBO), die als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder dient, ist kein Gesetz. Aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit wird in der Regel jedoch auf die Musterregelungen Bezug genommen, die im Bereich der Bauprodukte und Bauarten nahezu einheitlich in den Ländern übernommen sind. Die MBO (in der Fassung vom November 2002) finden Sie hier.
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