|
Das DIBt ist für seine Kunden Ansprechpartner in allen Fragen des Zulassungsverfahrens. Der frühzeitige Kontakt in einem Verfahren ist entscheidend, damit nicht Prüfungen und Gutachten zum Nachweis der Verwendbarkeit (für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) oder Brauchbarkeit (für europäische technische Zulassungen) in Auftrag gegeben werden, die sich später als unnötig, nicht abgestimmt und damit für das Zulassungsverfahren als nicht verwertbar herausstellen. Da es sich bei den vom DIBt zuzulassenden Produkten im Allgemeinen um innovative Produkte handelt, zumindest aber um Produkte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder um Produkte, deren Anwendung nicht dem technischen Regelwerk entspricht, müssen Art und Weise der Nachweise individuell im jeweiligen Zulassungsverfahren vom DIBt festgelegt werden. Diese Anforderungen können ausschließlich vom DIBt verbindlich vorgegeben werden.
Eine frühzeitige Einbindung des DIBt verhindert daher unnötige oder zu umfangreiche Nachweise und damit unnötigen Kosten- und Zeitaufwand.
Ein Vorgespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin/ dem Mitarbeiter des DIBt bietet sich darüber hinaus an für Neukunden des DIBt, die bislang weniger Erfahrung mit dem Zulassungsverfahren haben. Aber auch für Hersteller als Grundlage zur Einschätzung des eigenen (Kosten-)aufwandes.
|