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Rechtlicher Maßstab für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen ist die Gefahrenabwehr nach den Landesbauordnungen. Danach dürfen insbesondere Leben und Gesundheit durch die im Bauwerk verwendeten Produkte nicht gefährdet werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass Hersteller durchaus an "besseren Werten" für ihre Produkte interessiert sind, die über das für die reine Gefahrenabwehr notwendige Maß hinausgehen. Solche Prüfungen können unter Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollte im Gespräch mit dem DIBt geklärt werden, ob eine zügigere Zulassungserteilung angestrebt werden kann, indem zunächst die Prüfungen und Gutachten auf den Nachweis der unerlässlichen bauaufsichtlichen Anforderungen der Gefahrenabwehr konzentriert werden. Soweit für "bessere Werte" vor allem zeitaufwändigere Prüfungen nötig sind, können deren Ergebnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt durch etwaige Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu der erteilten Zulassung Berücksichtigung finden.
Ebenso kann verfahren werden, wenn festzustellen ist, dass der Nachweis der Verwendbarkeit (für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) oder der Brauchbarkeit (für europäische technische Zulassungen) eines Zulassungsgegenstandes mit höheren Sicherheitsabständen einen erkennbar geringeren Prüfaufwand erfordert und/oder eine zügigere Prüfung ermöglicht.
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