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Kurzfassung

Frühzeitige Einbindung des DIBt, Vorgespräch
Antragstellung
Prioritätenliste
Verantwortlicher Ansprechpartner beim Hersteller, externe Berater
Gespräch zwischen Hersteller und DIBt
Sachverständige Stellen
"Alles aus einer Hand"
Prüfungen im Werk
Beteiligung der Sachverständigenausschüsse
Weiterentwicklungen des Produkts während des Zulassungsverfahrens
"Rechnung statt Prüfung"
"Bessere Werte" und höhere Sicherheitsabstände

Beteiligung der Sachverständigenausschüsse


Bei innovativen und komplizierten Produkten werden in der Regel die beim DIBt eingerichteten Sachverständigenausschüsse ( die sog. B-Ausschüsse) zur Beratung des DIBt hinzugezogen.

Das DIBt ist jedoch bestrebt, es dadurch nicht zu unangemessenen Verzögerungen kommen zu lassen. Bei Produkten, für die noch keinerlei technische Erkenntnisse vorliegen, ist jedoch eine Verständigung mit Experten unerlässlich. Je besser allerdings die technischen Vorlagen der Hersteller ausgearbeitet sind, desto eher kann das DIBt bei entsprechender Eignung der Fragestellung auf ein zügigeres schriftliches Verfahren mit den sachverständigen Experten ausweichen.

Soweit fachlich vertretbar, werden darüber hinaus lediglich einzelne Sachverständige der Ausschüsse oder Ad-hoc-Gruppen für einzelne Fragestellungen eingesetzt, die auch zwischen den Sitzungen der Sachverständigenausschüsse tagen können.

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