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Verfahrensablauf - Kurzfassung

1. Gespräch mit dem DIBt
 

Ein Vorgespräch mit dem DIBt über die individuellen Prüfanforderungen vermeidet Kosten- und Zeitaufwand durch nicht abgestimmte Prüfungen.

2. Präzise Antragstellung
 

Bestimmte Angaben sind für eine zügige Bearbeitung unerlässlich. Welche dies sind, ist den Antragsmustern auf der DIBt-Homepage zu entnehmen.

3. Prioritätenliste
 

Hat ein Hersteller viele Anträge gestellt, können sie unabhängig von ihrem Eingang nach seinen Prioritäten bearbeitet werden.

4. Herstellergespräch und verantwortlicher Ansprechpartner
 

Von entscheidender Bedeutung ist die Abstimmung zwischen Hersteller und DIBt über die genaue Beschreibung des Produkts und seines Anwendungsbereiches, über wesentliche Eigenschaften, Prüfanfoderungen und notwendige Nachweise. Dafür sollte der Hersteller einen zentralen Ansprechpartner benennen.

5. "Alles aus einer Hand"
 

Das DIBt kann das Verfahren in geeigneten Fällen als "Generalmanager" übernehmen (mit Beauftragung der Prüfungen und Vereinbarung von Zeit- und Kostenrahmen).

6. Prüfungen im Werk des Herstellers
 

Sie sind im Einzelfall unter Aufsicht des DIBt möglich, wenn die Neutralität und Reproduzierbarkeit der Prüfungsergebnisse gewahrt sind.

7. Expertenwissen
 

Zur Beschleunigung der Verfahren können zwischen den Sitzungen der Sachverständigenausschüsse auch einzelne Sachverständige eingeschaltet werden.

8. Produktentwicklung während des Verfahrens
 

Produktänderungen im laufenden Verfahren können zu Nachforderungen bei den Prüfungen führen. Deshalb: rechtzeitiges Gespräch mit dem DIBt.

9. "Rechnung statt Prüfung"
 

Das DIBt wirkt darauf hin, verstärkt Prüfungen durch Berechnungen zu ersetzen.

10. Beste Werte, höhere Sicherheitsabstände
 

Zulassungen, die nur bauaufsichtliche Mindestanforderungen bestätigen bzw. höhere Sicherheitsabstände aufweisen, können wegen geringem Prüfaufwand oft schneller erteilt werden.

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