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Für die Antragstellung gelten laut Beschluss der Europäischen Kommission die Gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen ( der Kommision vom 17. Januar 1994, vom 23. Juni 1994 zum Beschluss der Kommision vom 17. Januar 1994), Abschnitt 2.
Europäische technische Zulassungen können vom Hersteller des Bauprodukts oder einem in der Europäischen Union ansässigen Vertreter des Herstellers beantragt werden.
Bitte richten Sie den mit einer ausführlichen Beschreibung des Produkts und des Verwendungszwecks an folgende Adresse:
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| Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B 10829 Berlin DEUTSCHLAND
E-mail dibt@dibt.de |
Das DIBt informiert Sie darüber, ob in dem von Ihnen genannten Produktbereich europäische technische Zulassungen erteilt werden können.
Sowohl die Verlängerung als auch die Änderung einer erteilten ETA bedürfen nach den Gemeinsamen Verfahrensregeln eines schriftlichen Antrags, wobei in beiden Fällen ebenfalls das enthaltene Antragsformular zu verwenden ist. Im Antrag ist im Falle einer Verlängerung einer erteilten ETA für alle Produktangaben der Verweis auf die Nummer der zu verlängernden ETA ausreichend. Bei einem Antrag auf Änderung einer erteilten ETA ist neben der Bezugnahme auf die Nummer der zu ändernden ETA eine Beschreibung der beabsichtigten Änderung des Bauprodukts und/oder seiner Verwendung erforderlich.
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