Suche:  
Zurück Zur DIBt-Homepage Vorwärts
  Bestellservice für
erteilte Zulassungen
  Europa (ETA)
 Zulassungsbereiche
 Rechtsgrundlagen
 Antragstellung
 Verfahrensablauf
 Geltungsdauer
 ETA nach Leitlinie
 ETA ohne Leitlinie
 Erteilte Zulassungen
  National (abZ)
 Zulassungsbereiche
  Gebühren/ Kosten
ETA - Antragstellung

Für die Antragstellung gelten laut Beschluss der Europäischen Kommission die Gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (Beschluss der Kommision vom 17. Januar 1994, Berichtigung vom 23. Juni 1994 zum Beschluss der Kommision vom 17. Januar 1994), Abschnitt 2.

Europäische technische Zulassungen können vom Hersteller des Bauprodukts oder einem in der Europäischen Union ansässigen Vertreter des Herstellers beantragt werden.

Bitte richten Sie den Antrag mit einer ausführlichen Beschreibung des Produkts und des Verwendungszwecks an folgende Adresse:

  Deutsches Institut für Bautechnik
Kolonnenstraße 30 B
10829 Berlin
DEUTSCHLAND

E-mail dibt@dibt.de

Das DIBt informiert Sie darüber, ob in dem von Ihnen genannten Produktbereich europäische technische Zulassungen erteilt werden können.

Sowohl die Verlängerung als auch die Änderung einer erteilten ETA bedürfen nach den Gemeinsamen Verfahrensregeln eines schriftlichen Antrags, wobei in beiden Fällen ebenfalls das enthaltene Antragsformular zu verwenden ist.
Im Antrag ist im Falle einer Verlängerung einer erteilten ETA für alle Produktangaben der Verweis auf die Nummer der zu verlängernden ETA ausreichend.
Bei einem Antrag auf Änderung einer erteilten ETA ist neben der Bezugnahme auf die Nummer der zu ändernden ETA eine Beschreibung der beabsichtigten Änderung des Bauprodukts und/oder seiner Verwendung erforderlich.



Druckvorschau Seite weiterempfehlen
Kontakt
Impressum
deutsch english