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Eine europäische technische Zulassung (ETA) kann auf der Grundlage einer Leitlinie erteilt werden (§ 6 Abs. 4 BauPG u. Art. 9 Abs. 1 bzw. Art. 11 BPR). Die Leitlinie wird auch als ETAG (Abkürzung für "European Technical Approval Guideline") bezeichnet.
Die Entscheidung darüber, ob eine Leitlinie erstellt wird, trifft die Europäische Kommission nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen. Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgt in der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTA (European Organisation for Technical Approvals). Das DIBt ist in allen Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Leitlinien vertreten.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt die Leitlinien im Bundesanzeiger bekannt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BauPG).
Die Liste enthält alle Leitlinien, die zurzeit für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen verfügbar sind. Die deutsche Fassung dieser Leitlinien kann vom DIBt () bezogen werden.
Die Liste enthält Angaben zu weiteren, in Vorbereitung befindlichen Leitlinien. Bis zur Fertigstellung dieser Leitlinien können europäische technische Zulassungen in den entsprechenden Produktbereichen auf der Grundlage des Verfahrens nach Art. 9 Abs. 2 der BPR erteilt werden (europäische technische Zulassung ohne Leitlinie).
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