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ETA - Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen und ergänzende Dokumente
Definition des "Bauprodukts"
In welchen Fällen können europäische technische Zulassungen erteilt werden?
Was ist die europäische technische Zulassung?

In welchen Fällen können europäische technische Zulassungen erteilt werden?

Fall 1:

Für das Bauprodukt liegt weder eine harmonisierte Norm noch ein Mandat für eine harmonisierte Norm vor, und die Kommission ist nach Befassung des Ständigen Ausschusses der Auffassung, dass eine Norm nicht oder noch nicht ausgearbeitet werden kann (§ 5 Abs. 4 BauPG u. Art. 8 Abs. 2a BPR).
 

Fall 2:

Das Bauprodukt weicht wesentlich von der harmonisierten Norm ab (§ 5 Abs. 3 BauPG u. Art. 8 Abs. 2b BPR).
 

Fall 3:

Die Kommission hat nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauprodukt für einen festgelegten Zeitraum die Erlaubnis zur Erteilung einer europäischen technischen Zulassung erteilt, obwohl ein Mandat für eine harmonisierte Norm vorliegt oder nach Auffassung der Kommission eine harmonisierte Norm ausgearbeitet werden kann (Art. 8 Abs. 3 BPR).

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