Mit den Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und die die an sie gestellten Anforderungen bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllen.
Die Brauchbarkeit eines Bauprodukts bezieht sich somit auf Produktmerkmale, die Einfluss auf die Erfüllung von Vorschriften haben, die wesentliche Anforderungen nach der Bauproduktenrichtlinie enthalten, und ist demzufolge abhängig von den am Ort der Verwendung des Produkts geltenden Entwurfs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln für Bauwerke.
Bei Bausätzen bezieht sich die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck auf das zusammengefügte System.
Die Beurteilung der Brauchbarkeit erfolgt |