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Das (Verwaltungs-)Verfahren wird durch den Antrag auf Erteilung einer europäischen technischen Zulassung eingeleitet. An dem Verfahren sind der Antragsteller, das DIBt, ggf. der zuständige Sachverständigenausschuss des DIBt, die EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und ggf. die Europäische Kommission beteiligt. Das Ablaufdiagramm zeigt den prinzipiellen Ablauf eines Zulassungsverfahrens im europäischen Bereich.
Der systematische Ablauf des Zulassungsverfahrens ist von wesentlicher Bedeutung dafür, dass das DIBt für seine Kunden qualitativ anspruchsvolle Zulassungen in möglichst kurzer Zeit und mit möglichst geringem Prüf- und Beurteilungsaufwand erteilen kann. Allgemeine Hinweise zu diesen Methoden finden Sie in der Rubrik "National (abz)" unter "Verfahrensmethoden". Dort finden Sie sowohl eine Kurzfassung mit einem Überblick über die einzelnen Maßnahmen wie auch eine Langfassung mit Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen.  1 harmonisierte Norm nach der Bauproduktenrichtlinie 2 ggf. in Abstimmung mit SVA3, der eine Empfehlung abgibt 3 Sachverständigenausschüsse des DIBt
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