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Arbeitshilfe zur Antragstellung für die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach den Landesbauordnungen

Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt zur Unterstützung der Beantragung von Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach den Landesbauordnungen eine Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung. Die Übersichten können als Antragsformulare verwendet werden.

Allgemeine Unterlagen
(Diese Unterlagen sind unabhängig von der beantragten Tätigkeit und vom Produkt vorzulegen.) (Allgemeine)

Technische Unterlagen
(In Abhängigkeit von der beantragten Tätigkeit)

Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse)

Stellen, die im Übereinstimmungsnachweisverfahren einzuschalten sind (Stellen, die im Übereinstimmungsnachweisverfahren einzuschalten sind)

Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte und von Anwendern bestimmter Bauarten (Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte und von Anwendern bestimmter Bauarten)

Überwachungsstelle für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und Bauarten (Überwachungsstelle für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und Bauarten)


Zuständig für die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnung ist die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes der antragstellenden Stelle, sofern die Zuständigkeit nicht teilweise oder vollständig an das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen wurde.

In den Bundesländern gelten diesbezüglich zurzeit folgende Regelungen:

keine Übertragung
(Bremen, Niedersachsen)
In diesen Fällen sind die Anträge an die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Antragstellers zu richten.

teilweise Übertragung
(Rheinland-Pfalz, Saarland)
In diesen Fällen sind die Anträge an die oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Antragstellers oder das DIBt zu richten. Nähere Auskünfte hierzu werden vom DIBt auf Nachfrage erteilt.

vollständige Übertragung
(Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
In diesen Fällen sind die Anträge an das Deutsche Institut für Bautechnik zu richten.



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