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der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte - sog. Liste der harmonisierten Normen Quelle: © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu Anmerkung: Die harmonisierten Normen werden auch durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauPG im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. |