Ankerköpfe für Verpressanker
Ankerköpfe dienen der luftseitigen Verankerung von Verpressankern nach DIN EN 1537 in Verbindung mit DIN SPEC 18537.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Der vorübergehende Einsatz von Ankerköpfen (< 2 Jahre) ist ohne bauaufsichtlichen Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis zulässig. Der Einsatz von Ankerköpfen für längere Zeiträume ist nicht abschließend technisch geregelt.
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für die Verankerungen (Bauart) und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für die verwendeten Ankerköpfe. Für Ankerköpfe können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen können auch zusammen in einem Bescheid (sogenannter Kombibescheid) erteilt werden.
Bitte beachten Sie zudem die Technischen Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1. Die Bemessung erfolgt nach EC 1997-1 i.V. mit dem Nationalen Anhang. Für die Ausführung gelten DIN EN 1537 i.V. mit DIN SPEC 18537.
Technische Regeln
Ausgabe Juni 2002; abgelöst durch EAD 160004-00-0301 und EAD 160027-00-0301
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. Musterbauordnung 2016 §§ 16a Abs.2 und 18 Abs. 2 und 4). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Beschreibung des Zulassungs- bzw. Regelungsgegenstands und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs
- Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung)
Tipp 1: Nutzen Sie unsere Antragsmuster (siehe unten). Sie berücksichtigen alle relevanten Daten.
Tipp 2: Achten Sie auf vollständige und korrekte Antragsunterlagen! Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt das Verfahren.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- abZ/aBG
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisAnkerköpfe für Verpressanker mit 2 bis 9 Litzen Richard Münch GmbH
Rüther-Münch-Straße 1-3
07926 Gefell
Z-13.8-138 Z: 07.08.2017
V: 02.11.2017
G: 14.11.2022BBV Ankerköpfe für Verpressanker für 2 bis 31 Litzen BBV Systems GmbH
Industriestraße 98
67240 Bobenheim-Roxheim
Z-13.8-142 Z: 04.09.2019
G: 17.06.2024Ankerköpfe für Verpressanker für 2 bis 22 Litzen DYWIDAG-Systems
International GmbH
Siemensstraße 8
85716 Unterschleissheim
Z-13.8-152 Z: 31.08.2017
G: 31.08.2022Ankerköpfe für Verpressanker mit 2 bis 12 Litzen SPANTEC Spann- & Ankertechnik GmbH
In der Scherau 1
86529 Schrobenhausen
Z-13.8-154 Z: 25.03.2019
G: 25.03.2024Ankerköpfe für Verpressanker für 1 bis 37 Litzen ANP - Systems GmbH
Christophorusstraße 12
5061 ELSBETHEN
ÖSTERREICH
Z-13.8-155 Z: 04.09.2019
G: 01.09.2024