Lehmbau
Der Lehmbau umfasst die Bauprodukte Lehmputzmörtel und Lehmbauplatten.
Darüber hinaus können tragende und nichttragende Wände auch als sogenannte "Stampflehm-Wände" errichtet werden. Dabei wird der Lehm in einer Schalung lagenweises eingebaut und verdichtet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Lehmputzmörtel werden in DIN 18947 geregelt. Lehmplatten werden in Norm DIN 18948 geregelt. Es werden derzeit keine bauaufsichtlichen Anforderungen an diese Bauprodukte gestellt, da sie für zur Erfüllung der Anforderungen von Bauwerken eine untergeordnete Bedeutung haben.
Bei der Anwendung von Lehmplatten in Bereichen mit besonderen Anforderungen wie z.B. im Brandschutz, bei der Aussteifung oder als Absturzsicherung, kann ein Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Zustimmung im Einzelfall, allgemeine Bauartgenehmigung) erforderlich werden.
Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Stampflehmwänden (Bauart) gelten die Lehmbau Regeln gemäß MVV TB Nr. A 1.2.8.8.
- DIN 18947 - Lehmputzmörtel – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
- DIN 18948 – Lehmplatten – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
- Lehmbau Regeln
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular: