Lehmsteinmauerwerk
Mit der Industrialisierung der Herstellung von Lehmsteinen wurde in den vergangenen Jahren das Lehmsteinmauerwerk technisch weiterentwickelt.
Lehmsteinmauerwerk wird aus Lehmsteinen mit Lehmmauermörtel im Verband gemauert.
Bauaufsichtlicher Rahmen
An Lehmsteinmauerwerk werden in Abhängigkeit vom Anwendungsbereich Anforderungen an Standsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz gestellt.
Lehmsteine werden nach DIN 18945 Lehmmörtel nach DIN 18946 hergestellt und können zukünftig mit Erscheinen der MVV TB 2026/1 mit Ü gekennzeichnet werden.
Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Lehmsteinmauerwerk (Bauart) gilt dann DIN 18940 gemäß MVV TB Nr. A 1.2.8.8.
Für Lehmsteine oder Lehmmauermörtel, die nicht (abschließend) von der Norm erfasst werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ).
Die Planung, Bemessung und Ausführung von Lehmsteinmauerwerk mit nicht genormten Steinen bzw. die Verarbeitung mit Dünnbettmörtel ist normativ nicht geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG).
Der Einsatz von Lehmsteinen in statisch nichttragendem Mauerwerk ist bauaufsichtlich zulässig und bedarf keiner Bauartgenehmigung.
- DIN 18940 – Tragendes Lehmsteinmauerwerk – Konstruktion, Bemessung und Ausführung
- DIN 18942-100 - Lehmbaustoffe und Lehmbauprodukte – Teil 100: Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweis
- DIN 18945 - Lehmsteine – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
- DIN 18946 - Lehmmauermörtel – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
Bescheide, Gutachten und Europäische Technische Bewertungen
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Lehmsteine - bezeichnet als GIMA Lehmziegel LZ - für Lehmsteinmauerwerk im Dünnbettverfahren | GIMA GIRNGHUBER GmbH Ludwig-Girnghuber-Str. 1 84163 Marklkofen | Z-17.6-1306 |
Z:
27.03.2025 G: 27.03.2030 |
| Lehmsteinmauerwerk Conclay im Dünnbettverfahren | KIMM GmbH & Co. KG Waberner Str. 39 34590 Wabern-Udenborn | Z-17.6-1325 |
Z:
18.11.2025 G: 18.11.2027 |