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12. Juni 2023

Erläuterungen zum Grundsatzpapier „Rettung von Personen“ und „wirksame Löscharbeiten“ – bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung

Eine Veröffentlichung der Projektgruppe Brandschutz der Fachkommission Bauaufsicht

Bei einigen Planern und Prüfsachverständigen macht sich wiederholt eine Erkenntnis breit, wonach auf baurechtlich erforderliche Trennwände innerhalb von Brandabschnitten verzichtet werden kann. Begründet wird dies mit dem Grundsatzpapier zur Auslegung des § 14 MBO der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), abgestimmt mit dem AK Grundsatzfragen und dem AK VB/G der AGBF Bund. Dort wird ausgeführt, dass wirksame Löscharbeiten auch dann vorliegen können, wenn der gesamte Brand- bzw. Brandbekämpfungsabschnitt ausbrennt. Die Verfasser des Grundsatzpapiers und deren Erläuterungen – Frau Gabriele Famers und Herr Joseph Messerer – haben deshalb die nachstehenden Erläuterungen mit der Projektgruppe Brandschutz und dem Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren abgestimmt und herausgegeben.

Erläuterungen zum Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht „Rettung von Personen“ und „wirksame Löscharbeiten“ - bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung

G. Famers, J. Messerer
München, den 20.12.2022

In dem Papier „Grundsätze zur Auslegung des § 14 MBO“ steht unter dem Punkt „Wirksame Löscharbeiten ermöglichen“ u.a. folgendes:

Müssen aufgrund der Brandentwicklung beim Eintreffen der Feuerwehr einzelne, brandschutztechnisch abgetrennte Räume, die Nutzungseinheit, der Brandabschnitt/Brandbekämpfungsabschnitt oder das Gebäude aufgegeben werden, können aber die benachbarten Räume/Nutzungseinheiten/Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte/Gebäude durch den Feuerwehreinsatz geschützt werden, handelt es sich gleichwohl im bauordnungsrechtlichen Sinn um "wirksame Löscharbeiten".

Dieser Passus führte in der Vergangenheit immer mehr zu der Annahme, dass aus baurechtlicher Sicht auf Trennwände mit Feuerwiderstandsdauer verzichtet werden kann, da sich das Feuer auf den gesamten Brandabschnitt ausdehnen darf.

Zur Klarstellung wird auf die Entstehung dieser Zeilen näher eingegangen. Als das Thema in der Projektgruppe Brandschutz zur Debatte stand, war in Feuerwehrkreisen teilweise eine Meinung verbreitet, die von der Meinung des Baurechts erheblich abwich. Die Feuerwehren vertraten den Standpunkt, dass „wirksame Löscharbeiten“ sich dadurch abzeichnen, dass das Feuer auf den beim Eintreffen der Feuerwehr vorgefundenen Umfang begrenzt wird. Die Bauaufsichtsbehörden waren dagegen der Auffassung, dass wirksame Löscharbeiten aus der Sicht der Bauordnung auch dann gegeben sind, wenn der Brandherd auf den im Bauordnungsrecht verlangten brandschutzrelevanten Abschnitt begrenzt wird. Dies ist vor allem die Nutzungseinheit, die durch Trennwände von anderen Nutzungseinheiten oder Räumen abgetrennt wird. Sofern es der Feuerwehr im Einzelfall jedoch nicht möglich ist, die Brandausbreitung auf die Nutzungseinheit zu begrenzen, wird aus bauordnungsrechtlicher Sicht auch dann noch von einer wirksamen Brandbekämpfung gesprochen, wenn sich das Feuer zwar weiter ausdehnt, aber auf den Brandabschnitt bzw. Brandbekämpfungsabschnitt begrenzt wird. Da nicht jedes Gebäude in mehrere Brandabschnitte unterteilt ist, kann auch dann noch von einer wirksamen Brandbekämpfung ausgegangen werden, wenn das Gebäude dem Brand zum Opfer fällt, die Nachbarschaft jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die bauordnungsrechtlich verlangten abschottenden Bauteile wie Trennwände dienen vor allem der Einschränkung der Brandausbreitung und sind damit eine Voraussetzung dafür, dass wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die Annahme, dass auf feuerwiderstandsfähige Trennwände innerhalb von Brandabschnitten (z.B. Trennwände von Nutzungseinheiten) verzichtet werden kann, widerspricht eindeutig dem Baurecht und auch dem Anliegen des Grundsatzpapiers. An eine Aufweichung des Baurechts mittels des o.g. Satzes war nie gedacht; der Text sollte den unbestimmten Rechtsbegriff „wirksame Löscharbeiten“ einheitlich (Bauaufsicht und Feuerwehr) definieren.

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