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Liebe Leserinnen und Leser,
der Newsletter 3/2019 hält wieder viele spannende Themen für Sie bereit.
Wir berichten über aktuelle Entwicklungen im rechtlichen Regelungsrahmen, etwa im Bereich der Marktüberwachung und bei den Technischen Baubestimmungen. Und wir stellen Ihnen ein neues Aufgabengebiet des DIBt vor. Seit 1. Juni 2019 ist das DIBt „Produktinformationsstelle für das Bauwesen“ nach der Bauproduktenverordnung.
Weitere Themen in diesem Newsletter sind die internationale Zusammenarbeit in der Bauproduktbewertung und die Bauforschung.
Interessante Hintergrundinformationen erhalten Sie im Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen Zoll und den Marktüberwachungsbehörden und in unseren „FAQ zum deutschen Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten“.
Und last but not least laden wir Sie zu einem Abstecher in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf ein, wo noch bis zum 28. Oktober 2019 die mobile DIBt-Ausstellung „Innovativ bauen: Für Sicherheit. Für morgen. Für Sie.“ zu sehen ist.
Viel Freude beim Entdecken!
Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft Präsident des DIBt
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Marktüberwachung und Zoll: Gebündelte Schlagkraft gegen nichtkonforme Bauprodukte
18. Oktober 2019
Die deutschen Marktüberwachungsbehörden für nach EU-Bauproduktenverordnung harmonisierte Bauprodukte kontrollieren nicht nur Bauprodukte, die bereits auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt...
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Marktüberwachung – Kurz erklärt
17. Oktober 2019
Wo finde ich Ansprechpartner für Fragen und Meldungen? In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Marktüberwachung nach EU-Bauproduktenverordnung harmonisierter Bauprodukte bei den Ländern. Ansprechpartner ist jeweils die Kontaktstelle des Landes, in dem der betroffene Wirtschaftsakteur - also Hersteller, Importeur, Händler oder Bevollmächtigter - seinen Sitz hat.
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Knapp gefasst: Kurzberichte über Forschungsvorhaben von bauaufsichtlichem Interesse
16. Oktober 2019
Das DIBt initiiert, vergibt, begutachtet und betreut im Auftrag der Bauministerkonferenz bautechnische Untersuchungen von allgemeinem bauaufsichtlichen Interesse. In den letzten Monaten wurden... PDF
Kurzberichte über Forschungsvorhaben
(3
Seiten)
Stand: Oktober 2019
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Fachlicher Austausch im Bauwesen – über die Kontinente hinweg
15. Oktober 2019
Nach über drei Jahren nutzten die australische Bewertungsstelle ACRS und das DIBt im September 2019 wieder einmal die Gelegenheit, sich in Berlin über die neuesten Entwicklungen im Bauwesen in...
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Verlängerung der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren der MVV TB – Ausgabe 2019/1
11. Oktober 2019
Die Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren (2019/306/D) für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Ausgabe 2019/1 (MVV TB 2019/1) wurde bis zum 27. Dezember 2019 verlängert.
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Von Nachhaltigkeit bis Digitalisierung: Viele aktuelle Themen auf der Generalversammlung der WFTAO in Budapest
10. Oktober 2019
In Budapest fand in diesem Jahr die Vollversammlung des Weltverbands der Organisationen für technische Bewertungen (Englisch: World Federation of Technical Assessment Organisations, kurz WFTAO) statt....
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DIBt-Wanderausstellung „Innovativ bauen: Für Sicherheit. Für morgen. Für Sie.“ jetzt in Düsseldorf zu sehen
23. September 2019
Dr. Thomas Wilk, Abteilungsleiter für den Bereich „Bauen“ im nordrhein-westfälischen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, und DIBt-Vizepräsident Dr. Karsten Kathage eröffneten am 20. September 2019 die mobile Ausstellung "Innovativ bauen: Für Sicherheit. Für morgen. Für Sie.".
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Polnische Bewertungsstelle ITB und DIBt unterzeichnen Memorandum of Understanding
13. September 2019
Die polnische Bewertungsstelle ITB und das DIBt wollen verstärkt zusammenarbeiten. ITB-Direktor Dr. Robert Geryło und DIBt-Präsident Gerhard Breitschaft unterzeichneten am 11. September 2019 in Warschau eine entsprechende Absichtserklärung. Von der vertieften Kooperation werden insbesondere deutsche und polnische Hersteller profitieren, die innovative Bauprodukte auf den Markt des Nachbarlands bringen wollen.
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DIBt ist neue Produktinformationsstelle für Bauprodukte
09. September 2019
Seit dem 1. Juni 2019 ist das DIBt die Produktinformationsstelle für das Bauwesen in Deutschland und gibt Auskunft über nationale und europäische Vorschriften, die für ein Bauprodukt und dessen Einbau in Deutschland gelten. Zudem stellt es Informationen rund um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten sowie über nationalen Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken in Deutschland bereit.
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Neue Marktüberwachungsverordnung
13. August 2019
Die EU stärkt die Marktüberwachung mit einer neuen Verordnung, der
Verordnung (EU) 2019/1020 – Marktüberwachungsverordnung
(44
Seiten)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011; gilt ab 16. Juli 2021, Artikel 29 – 33 und 36 gelten ab 1. Januar 2021; L 169/1, Amtsblatt der Europäischen Union
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Antworten auf die häufigsten Fragen zum deutschen Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten
12. August 2019
Wann brauche ich welchen Nachweis für mein Bauprodukt? Was ist eine Bauart und in welchen Fällen benötige ich für sie eine Genehmigung? Welche Regelungen gelten für CE-gekennzeichnete Bauprodukte?
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Verwaltungsabkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben
19. Juli 2019
Die Aufgaben des DIBt sind im Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) niedergelegt, das letztmalig mit Wirkung zum 1. April 2018 geändert wurde. Dieses ermöglicht auch eine...
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|  | | Dr.-Ing. Doris Kirchner
Tel.: +49 30 78730-423 E-Mail: dki@dibt.de |
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