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Liebe Leserinnen und Leser,
dieses Mal darf ich Sie in den dritten DIBt-Newsletters 2021 einführen.
Und das möchte ich mit einer wichtigen Personalie tun: Wir gratulieren unserem heutigen und künftigen Chef Gerhard Breitschaft zum 60. Geburtstag und zur Wiederernennung als DIBt-Präsident.
Wir freuen uns, dass er anlässlich dieses doppelten Meilensteins die Zeit gefunden hat, mit uns über seine Vorstellungen für die neue Amtsperiode und die anstehenden Herausforderungen in Bauaufsicht und Bautechnik zu sprechen.
Sie dürfen neugierig sein – auch auf weitere interessante Themen.
Gute Lektüre, einen schönen Herbstanfang und ein spannendes Wahlwochenende wünscht Ihnen
Ihre Doris Kirchner
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Im Amt bestätigt – Interview mit dem neuen und alten DIBt-Präsidenten Gerhard Breitschaft
23. September 2021
Der DIBt-Verwaltungsrat bestätigte auf seiner diesjährigen Frühjahrssitzung Gerhard Breitschaft für eine zweite Amtszeit als DIBt-Präsident, die am 1. November 2021 offiziell beginnt.
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Kurzberichte über Forschungsvorhaben von bauaufsichtlichem Interesse
14. September 2021
Das DIBt initiiert, vergibt, begutachtet und betreut im Auftrag der Bauministerkonferenz bautechnische Untersuchungen von allgemeinem bauaufsichtlichem Interesse. In den letzten Monaten wurden Forschungsvorhaben abgeschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse können Sie in diesem Artikel nachlesen.
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Schrauben für den Holzbau im Fokus der Marktüberwachung
24. August 2021
Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung haben die Marktüberwachungsbehörden der Länder Schrauben für den Holzbau nach der harmonisierten Norm EN 14592:2008+A1 und nach Europäischer Technischer Bewertung (ETA) auf Grundlage des Europäischen Bewertungsdokuments EAD 130118-00-0603 kontrolliert.
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Marktüberwachung – Kurz erklärt
13. August 2021
Dieses Mal zur Frage "Darf neben der CE-Kennzeichnung die britische UKCA-Kennzeichnung angebracht werden?"
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Neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 wird vollständig wirksam
21. Juli 2021
Was ändert sich dadurch und welche neuen Pflichten ergeben sich für Wirtschaftsakteure?
Die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten wird ab 16. Juli 2021 vollständig wirksam. Zeitgleich tritt das Marktüberwachungsgesetz vom 9. Juni 2021 in Kraft, das nationale Durchführungsbestimmungen zur Marktüberwachungsverordnung enthält und den Marktüberwachungsbehörden erweiterte Befugnisse einräumt.
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Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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| | | Dr.-Ing. Doris Kirchner
Tel.: +49 30 78730-423 E-Mail: dki@dibt.de |
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