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Liebe Leserinnen und Leser,Veränderung gehört zum Bauen. Sie schafft Möglichkeiten und bringt Innovation voran. Wo sich Rahmenbedingungen oder Verfahren wandeln, braucht es vor allem eines: Klarheit. Denn sie hilft uns, Neues einzuordnen, den Überblick zu behalten und Veränderungen sicher in die Praxis zu überführen. Ein Beispiel dafür ist die novellierte Bauprodukteverordnung, die Anfang dieses Jahres anwendbar wurde. Mit der Verordnung (EU) 2024/3110 hat sich so mancher Begriff geändert. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über das neue Vokabular: Frischen Sie Ihre Vokabelkenntnisse mit uns auf und lernen Sie nebenbei einige Neuerungen der Verordnung kennen. Gleichzeitig nimmt der CPR-Acquis-Prozess erste Formen an: Mit der Überarbeitung der EN 197‑1 finden neue Zemente, Prüfverfahren und Umweltinformationen Eingang in die europäische Normung. Auch bei ganz konkreten Fragen aus der Baupraxis möchten wir zur Klarheit beitragen. So ermöglicht die im April 2026 geänderte Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) unter bestimmten Voraussetzungen die gemeinsame Anwendung bereits nachgewiesener Bauarten – ohne Erweiterung der Anwendbarkeitsnachweise. Was dabei zu beachten ist, erläutern wir in diesem Newsletter. Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe Informationen zum neuen PÜZ-Verzeichnis. Neu veröffentlichte Forschungsberichte geben Einblick in die Ergebnisse bauaufsichtlich relevanter Forschungsvorhaben. Außerdem werfen wir einen Blick über die europäischen Grenzen hinaus und berichten über einen Besuch aus Fernost beim DIBt. Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre. Ihr |
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