Sie sind hier

07. September 2026

BauPVO 2024: Veränderte Begriffe auf einen Blick

Mit der Verordnung (EU) 2024/3110 – Bauprodukteverordnung 2024 (BauPVO 2024) – ändern sich zentrale Begriffe in Bezug auf die Vermarktung CE-gekennzeichneter Bauprodukte. Damit zeigt die BauPVO 2024 einmal mehr: Im Bauwesen lernt man nie aus. Frischen Sie Ihre Vokabelkenntnisse mit uns auf und lernen Sie nebenbei einige Neuerungen der Verordnung kennen. 

Schritt für Schritt in die neue Begriffswelt

Die Anpassungen setzen wir nach und nach um. Es kann daher vorkommen, dass Ihnen – besonders in Bestandstexten – noch die eine oder andere altbekannte Bezeichnung über den Weg läuft. 

Doch Vorsicht: Wenn wir aktuell noch ältere Begriffe bzw. die neuen Begriffe noch nicht verwenden, hat das in vielen Fällen damit zu tun, dass die Regelungen der „alten“ Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO 2011) zum Teil anwendbar sind. 

Für Bauprodukte, bei denen die harmonisierte Norm oder das EAD noch nach der BauPVO 2011 erstellt wurden, gelten so z.B. weiterhin die Regelungen dieser Verordnung, insbesondere in Bezug auf die Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung sowie die Anwendung der Bewertung- und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Verfahren). Die Verfahren der BauPVO 2024 greifen in diesem Bereich erst, wenn die Produkte von einer harmonisierten Norm, einem EAD oder einem entsprechenden Rechtsakt nach der BauPVO 2024 erfasst sind.

Bauprodukteverordnung

Die wahrscheinlich kleinste Änderung zuerst: Die Kurzform der neuen Verordnung heißt nun Bauprodukteverordnung. Für die ältere Verordnung hatte sich die grammatikalisch nicht ganz richtige Bezeichnung Bauproduktenverordnung eingebürgert.

Kleines Kuriosum: Die amtlich festgelegte Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Durchführung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten heißt auch weiterhin Bauproduktengesetz

Assessment und Verification Systems (AVS)

Mit der BauPVO 2024 haben sich die Prüfsysteme geändert. Anstelle der Bewertungs- und Überprüfungssysteme (Assessment and Verification of Constancy of Performance, AVCP) nach BauPVO 2011 werden uns künftig Bewertungs- und Überprüfungssysteme (Assessment and Verification Systems, AVS) begegnen.

Lupe über CE-Symbol

Leistungs- und Konformitätserklärung

Die Leistungserklärung wird unter der neuen Verordnung ausgebaut und heißt nun Leistungs- und Konformitätserklärung

Hintergrund ist hier, dass die BauPVO 2024 zwischen harmonisierten Leistungsnormen (s. unten) einerseits und „Produktanforderungen und harmonisierte Normen, die eine Vermutung der Konformität begründen“ andererseits unterscheidet.

Harmonisierte Leistungsnorm

Harmonisierte Leistungsnormen legen Methoden und Kriterien für die Bewertung der Leistung eines Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale, also die für die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Bauwerke wesentlichen Merkmale wie strukturelle Integrität, Brandschutz etc., fest. 

Die ebenfalls angesprochenen „harmonisierten Normen, die eine Vermutung der Konformität begründen“, nehmen hingegen das Bauprodukt als Produkt in den Fokus. Sobald es solche Normen gibt, könnten die bisher üblichen Begriffe wie harmonisierte Norm oder Bauproduktnorm zu unspezifisch sein.

Grundlegende Anforderungen an Bauwerke 

Der englische Begriff basic requirements for construction works (BRCW) – unter der BauPVO 2011 noch mit Grundanforderungen an Bauwerke übersetzt – wird nun als grundlegende Anforderungen an Bauwerke wiedergegeben. 

Auch die Bezeichnungen der einzelnen grundlegenden Anforderungen an Bauwerke haben sich geändert. Für die Praxis relevanter erscheint, dass aus den sieben Grundanforderungen nach BauPVO 2011 acht grundlegende Anforderungen an Bauwerke nach BauPVO 2024 geworden sind, wobei Emissionen in die Innenraumluft (Hygiene und Gesundheitsschutz) von Emissionen in die Außenumgebung getrennt wurden.

Eine ganz neue Bedeutung gewinnt auch die Nachhaltigkeit. In diesem Zusammenhang stehen auch die in Anhang II der BauPVO 2024 „vorab festgelegten wesentlichen Umweltmerkmale“, die für Produkte nach harmonisierten Normen und Europäischen Bewertungsdokumenten (EADs) nach der BauPVO 2024 dann auch stufenweise verbindlich werden.

Produkt

Statt von Bauprodukten ist in der BauPVO 2024 an vielen Stellen von Produkten die Rede. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass neben Bauprodukten im strengen Sinne auch Bestandteile und Werkstoffe und ggf. weitere Bauelemente nach der Verordnung in Verkehr gebracht und bereitgestellt wurden und werden.

Wirtschaftsteilnehmer

Mit der neuen Verordnung ändert sich der Begriff Wirtschaftsakteur zu Wirtschaftsteilnehmer. Achtung, Stolperstelle: Die Marktüberwachungsverordnung spricht weiterhin von Wirtschaftsakteuren

Weitere Änderungen unter der BauPVO 2024

Wir haben weitere Informationen zu Änderungen unter der neuen BauPVO 2024 für Sie zusammengestellt. Insbesondere sind folgende Angebote aktualisiert: 

Symbolbild für Bauen. Ein kleines Hausmodel steht auf einer technischen Zeichnung.
© SKT Studio – stock.adobe.com
Zurück zur Übersicht