Anerkennung/Notifizierung von Drittstellen
Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen
Die ordnungsgemäße Verwendung von Bauprodukten und die sachkundige Anwendung von Bauarten sind wesentliche Voraussetzungen für sicheres Bauen in Deutschland. Im europäischen Binnenmarkt ist der freie Verkehr sicherer und nachhaltiger Bauprodukte wesentliche Voraussetzung. Hieran wirken in vielen Fällen auch unabhängige Drittstellen, z.B. Prüflabore oder Zertifizierungsstellen, mit.
Anerkannte Stellen
Damit Bauprodukte nach den nationalen Anforderungen sicher verwendet und Bauarten sachkundig angewandt werden, ist in bestimmten Fällen die Einschaltung unabhängiger Prüf-, Überwachungs- und/oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) vorgeschrieben. Für die Tätigkeit als PÜZ-Stelle benötigen Sie eine Anerkennung nach Landesbauordnung.
Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema Anerkennungsverfahren nach den Landesbauordnungen
Notifizierte Stellen
Eine Notifizierung nach der Bauproduktenverordnung ist erforderlich, um in der Europäischen Union Aufgaben eines unabhängigen Dritten, u.a. bei
- der Bewertung und Überprüfung der Leistung von Bauprodukten,
- der Bewertung der Konformität und
- der Überprüfung von Berechnungen der ökologischen Nachhaltigkeit
wahrzunehmen.