Anerkennung/Notifizierung von Drittstellen

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Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen

Die ordnungsgemäße Verwendung von Bauprodukten und die sachkundige Anwendung von Bauarten sind wesentliche Voraussetzungen für sicheres Bauen in Deutschland. Im europäischen Binnenmarkt ist der freie Verkehr sicherer und nachhaltiger Bauprodukte wesentliche Voraussetzung. Hieran wirken in vielen Fällen auch unabhängige Drittstellen, z.B. Prüflabore oder Zertifizierungsstellen, mit. 

PÜZ-Stellen

In einem Prüfinstitut: Auf einem Tisch liegt ein Lärmschutz, eine Schutzbrille und eine Stoppuhr, die von einer mit Handschuhen geschützten Hand bedient wird.

Um zu gewährleisten, dass Bauprodukte nach den nationalen Anforderungen sicher verwendet und Bauarten sachkundig angewandt werden, ist ggf. die Einschaltung unabhängiger Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stelle) vorge­schrieben. Um als PÜZ-Stelle tätig zu werden, benötigen Sie eine Anerkennung nach Landesbauordnung.

Informationen zur Anerkennung und Tätigkeit als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung

Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema Anerkennungsverfahren nach den Landesbauordnungen

Notifizierte Stellen

Druckmessgerät und Kabel in einem Prüfinstitut

Um in der Europäischen Union Aufgaben eines unabhängigen Dritten, u.a. bei

  • der Bewertung und Überprüfung der Leistung von Bauprodukten,
  • der Bewertung der Konformität und
  • der Überprüfung von Berechnungen der ökologischen Nachhaltigkeit 

nach der Bauproduktenverordnung wahrnehmen zu können, ist eine Notifizierung nach Bauproduktenverordnung  erforderlich.

Informationen zur Notifizierung und Tätigkeit als Prüflabor oder Zertifizierungsstelle nach der Bauprodukten­verordnung