Europäische Technische Bewertung (ETA)

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Die Europäische Technische Bewertung ermöglicht Ihnen, Bauprodukte auch dann europaweit zu vermarkten, wenn sie nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Das DIBt ist eine der führenden Stellen in der ETA-Erstellung und die einzige von Deutschland benannte Technische Bewertungsstelle. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg nach Europa.

Der europäische Reisepass für Bauprodukte

Miniaturflaggen verschiedener EU-Länder wehen im Wind

Die Abkürzung ETA leitet sich vom englischen Begriff „European Technical Assessment“ ab – auf Deutsch: Europäische Technische Bewertung.

Die ETA ist ein Produktleistungsnachweis, der zur CE-Kennzeichnung führt. Mit ihr können Sie Ihr Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei vermarkten. In vielen Fällen öffnet die ETA zudem Türen weltweit.

Eine ETA kann für jedes Bauprodukt beantragt werden, das nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist. Gegenüber der harmonisierten Norm lässt sich die ETA individuell auf das Produkt zuschneiden. Zudem können Leistungsmerkmale in die ETA aufgenommen werden, die in bestehenden harmonisierten Normen fehlen.

Vorteil gegenüber der nationalen Zulassung ist die größere räumliche Reichweite der ETA. Allerdings ist bei ETAs immer ein Abgleich zwischen der ausgewiesenen Leistung und den nationalen Bauwerksanforderungen notwendig. Wenn Sie sich deshalb nicht sicher sind, welcher Weg für Ihr Produkt der geeignete ist, beraten wir Sie gern.

Informationen zu ETAs für einzelne Produktgruppen haben wir im Informationsportal Bauprodukte und Bauarten für Sie zusammengestellt.

Einen allgemeinen Überblick über das Verfahren bietet unser Erklärvideo:

© DIBt, Januar 2017

Hinweis: Die abZ/aBG wird in diesem Video noch als abZ bezeichnet.

Sie möchten eine ETA beantragen? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus.

Nach Eingang Ihrer ETA-Anfrage prüfen wir zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und klären die Frage, ob für Ihr Bauprodukt bereits eine Bewertungsgrundlage vorliegt.

Sobald Ihr technisches Dossier vollständig ist, erhalten Sie von uns die offizielle Antragsbestätigung. Damit beginnt das eigentliche Verfahren, das nun ähnlich abläuft wie im nationalen Bereich. Wir erstellen einen Prüfplan und empfehlen Ihnen geeignete Prüfinstitute. Mit dem Prüfplan gehen Sie zum Institut Ihrer Wahl und lassen dort die notwendigen Prüfberichte erstellen. Abschließend bewerten wir die eingereichten Prüfberichte und stellen die ETA aus.

  • Tipp: Einen detaillierteren Einblick in das ETA-Verfahren erhalten Sie in unserer ETA-Broschüre.

Die Bearbeitungszeit für eine ETA hängt von der Komplexität des Produkts und vom Prüfaufwand ab. In der Regel dauert das Verfahren aber nur wenige Monate.

Wenn für die Erstellung der ETA noch keine Bewertungsgrundlage – ein sogenanntes Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – vorliegt, muss zunächst ein solches erstellt werden. Für dieses Verfahren sieht die Bauproduktenverordnung eine Bearbeitungszeit von maximal neun Monaten vor.

Europäische Technische Bewertungen sind zeitlich unbegrenzt gültig. Das DIBt empfiehlt jedoch eine regelmäßige technische Überprüfung der ETA und ggf. eine Anpassung an den Stand der Technik. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Die Gebühren für die Ausstellung einer ETA variieren je nach Komplexität des Produkts. Sie sind mit den Gebühren einer nationalen Zulassung vergleichbar. Eine allgemeine Preisspanne finden Sie in unserer Satzung. Für einen individuellen Kostenvoranschlag benötigen wir detaillierte Informationen zu Ihrem Produkt. Orientieren Sie sich dazu am besten an unserem Formblatt zur Beantragung einer ETA.

Weiterführende Informationen