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Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)

Wenn Sie ein regelungsbedürftiges Bauprodukt nur für ein einzelnes Bauvorhaben verwenden wollen, können Sie statt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eine Zustimmung im Einzelfall beantragen. Analog steht Ihnen für regelungsbedürftige Bauarten im Einzelfall eine sogenannte vorhabenbezogene Bauartgenehmigung zur Verfügung.

Das DIBt erteilt Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) für Berlin sowie ab dem 1. Januar 2026 für Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Auch kann es für diese Länder den Verzicht auf eine ZiE und/oder vBG erklären.

In allen weiteren Fällen entscheidet in der Regel die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes, in dem das Bauvorhaben durchgeführt wird.

  • §§ 20 und 16a der Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
  • §§ 20 und 16a der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • §§ 20 und 16a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Antragstellung

Den Antrag auf eine Zustimmung im Einzelfall für ein Bauprodukt oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung richten Sie bitte direkt an das DIBt.

Für Berlin:
Deutsches Institut für Bautechnik
Abteilung P
Frau Helmstädt
Kolonnenstr. 30 B
10829 Berlin

Tel.: +49 (0)30/78730-447
Fax: +49 (0)30/78730-11447
E-Mail: phe(at)dibt(.)de

Für Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen:
Deutsches Institut für Bautechnik
Abteilung P
Frau Sterling
Kolonnenstr. 30 B

10829 Berlin
Tel.: +49 (0)30/78730-264
Fax: +49 (0)30/78730-11264
E-Mail: ase(at)dibt(.)de

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihre Unterlagen und fordern ggf. weitere Informationen an. Im Dialog mit Ihnen klären wir alle fachlichen und verfahrenstechnischen Fragen.

Liegen alle notwendigen Angaben vor, teilen wir Ihnen mit, welche Prüfungen und Nachweise für Ihr Bauprodukt oder Ihre Bauart erforderlich sind. Die Leistungen geben Sie selbst in Auftrag. Die Prüfergebnisse reichen Sie dann wieder bei uns ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilen wir die beantragte Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung.

Die Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bezieht sich – wie der Name es schon andeutet – nur auf ein einzelnes Bauvorhaben. Soll das Produkt oder die Konstruktion erneut verwendet werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Vorliegende Prüfergebnisse und Nachweise können anerkannt werden, wenn sie weiterhin dem Stand der Technik entsprechen und für das neue Vorhaben einschlägig und aussagekräftig sind. Sollte sich eine Mehrfachverwendung abzeichnen, empfehlen wir, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung zu beantragen.

Bearbeitungszeit und Gebühren richten sich insbesondere nach der Komplexität des Produkts oder der Bauart. Bitte sprechen Sie uns so frühzeitig wie möglich an. Den Gebührenrahmen für Ihre Zustimmung im Einzelfall oder Ihre vorhabenbezogene Bauartgenehmigung teilen wir Ihnen i.d.R. gleich in der Antragsbestätigung mit.