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Bauaufsichtliche Begleitung der Normung

Im Auftrag der Länder engagiert sich das DIBt in der nationalen und europäischen Normung. Vorrangiges Anliegen ist es dabei, das bauaufsichtliche Schutzziel "Bauwerksicherheit" in die einschlägigen Normen einzubringen und die technischen Regelungen im Bauwesen zu vereinheitlichen. Wichtig hierfür ist zu verstehen, wie Normen und das bauaufsichtliche Regelungssystem zusammenspielen.

Die Rolle von Normen im bauaufsichtlichen System

Normen sind Dokumente, die national, auf europäischer Ebene oder international von – meist privatrechtlichen – Normungsorganisationen erarbeitet werden. Dabei verständigen sich die interessierten Kreise auf gemeinsame technische Regelungen und Standards – im Bauwesen etwa für Bauprodukte, Herstellungs- und Prüfverfahren oder die Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Bauwerken. Die Anwendung der so erarbeiteten Normen ist zunächst freiwillig.

Rechtliche Relevanz erhalten Normen und andere technische Regelungen, wenn sie von staatlichen Regelsetzern – z. B. den Obersten Bauaufsichtsbehörden oder der EU – in Bezug genommen werden, um gesetzliche Anforderungen technisch zu konkretisieren.

Das DIBt ist in über 285 nationalen und europäischen Normungsgremien aktiv. Im Rahmen von DIN, CEN und weiterer Fachgremien unterstützt das DIBt die Weiterentwicklung der technischen Regelsetzung im Bauwesen (s. auch Das DIBt und seine Partner)

Bauaufsichtliche Inbezugnahme von technischen Regelungen in Deutschland

Die Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder haben ausgewählte Normen und technische Regelungen für das Bauwesen in den Technischen Baubestimmungen zusammengestellt und bauaufsichtlich eingeführt. Mit den dort aufgeführten technischen Regelungen für Bauprodukte und Bauarten können die Schutzziele der Bauordnungen sicher erfüllt werden. Weicht ein Akteur wesentlich von diesen Regelungen ab, muss er nachweisen, dass die Bauprodukte und Bauarten dennoch sicher ver- bzw. angewendet werden können.

Harmonisierte Bauproduktnormen

Die Bauproduktenverordnung regelt die europaweite Handelbarkeit von Bauprodukten. Dazu werden auf Basis von Normungsaufträgen, die die Europäische Kommission an die europäische Normungsorganisation CEN erteilt, sogenannte harmonisierte Normen (hEN) erstellt. Ziel ist es, den freien Handel mit Bauprodukten auf dem Binnenmarkt der EU zu fördern und zu stärken sowie neuerdings auch die europäisch festgelegten Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen.

Für harmonisierte Bauproduktnormen, die sich auf die Leistung des Produkts, also dessen Beitrag zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Bauwerke beziehen, gilt eine Besonderheit: Fällt ein Bauprodukt in den Geltungsbereich einer solchen harmonisierten Norm, so muss diese mit dem Anwendungsbeginn der Norm verpflichtend angewendet werden. Der Hersteller ist dann gehalten, für das Produkt eine Leistungserklärung zu erstellen und es mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Diese Verpflichtung unterscheidet die harmonisierte Normen nach der Bauproduktenverordnung von anderen Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Hinweis: Aktuell sind zwei Fassungen der Bauproduktenverordnung parallel gültig:

  • die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – BauPVO 2011– und
  • die Verordnung (EU) 2024/3110 – BauPVO 2024 – 

Dabei gilt: Es ist jeweils die Fassung der Verordnung maßgeblich, auf deren Grundlage die harmonisierte Norm oder das Europäische Bewertungsdokument, auf dem die ETA beruht, im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Diese Fassung der Bauproduktenverordnung ist dann vollständig und in sich konsistent anzuwenden.

Der CPR-Acquis-Prozess

Um die Harmonisierung nach der Bauproduktenverordnung wirkungsvoller zu gestalten, hat die Europäische Kommission 2019 den CPR-Acquis-Prozess angestoßen. Der umfangreiche Prozess, der die EU-Mitgliedstaaten und die europäische Bauwirtschaft noch über viele Jahre begleiten wird, zielt darauf ab, den Gesamtbestand ("Acquis") der harmonisierten technischen Spezifikationen und Durchführungsregelungen der Bauproduktenverordnung umfassend zu überarbeiten und zu aktualisieren. 

Mehr Informationen zum CPR-Acquis-Prozess finden Sie in unseren FAQ zum CPR Acquis.

Eurocodes

Die Eurocodes (EC) bezeichnen eine Reihe europäischer Normen, die einheitliche Grundlagen für Entwurf, Bemessung und Ausführung von Bauwerken in Europa schaffen sollen. Die Eurocodes werden zwar unter einem Normungsauftrag der Europäischen Kommission erarbeitet, fallen jedoch nicht unter die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Bauproduktenverordnung, da es sich nicht um Produktnormen handelt.

Die erste Generation der Eurocodes umfasst 58 Normenteile mit über 5000 Seiten und teilt sich in zehn Eurocodes auf, welche die folgenden Gebiete des Bauwesens abdecken:

  • EN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung (EN 1990)
  • EC 1: Einwirkungen auf Tragwerke (EN 1991-1 bis EN 1991-10)
  • EC 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken (EN 1992-1 bis EN 1992-4)
  • EC 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten (EN 1993-1 bis EN 1993-20)
  • EC 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton (EN 1994-1 bis EN 1994-3)
  • EC 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten (EN 1995-1 bis EN 1995-3)
  • EC 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten (EN 1996-1 bis EN 1996-4)
  • EC 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik (EN 1997-1 und EN 1997-2)
  • EC 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben (EN 1998-1 bis 1998-6)
  • EC 9: Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen (EN 1999-1 bis EN 1999-5)

Dabei können die einzelnen Normen durch sogenannte Nationale Anhänge (NA) ergänzt werden, die dann für den jeweiligen Mitgliedstaat der EU spezifische Festlegungen treffen.

Die erste Generation der Eurocodes ist in Deutschland über die Technischen Baubestimmungen eingeführt.

Eine neue Generation der Eurocodes ist derzeit in Vorbereitung. Die zweite Generation wird elf Eurocodes und drei Technische Spezifikationen mit insgesamt 74 Teilen enthalten. Neu hinzu kommt der Eurocode 11 zum Glasbau. Die neue Generation der Eurocodes ermöglicht zudem eine differenziertere Betrachtung des Bauens im Bestand im Vergleich zum Neubau, berücksichtigt den technischen Fortschritt der letzten Jahre und betrachtet Fragestellungen der Nachhaltigkeit und Klimaanpassung.

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat als spätestes Bereitstellungsdatum für alle Normen der zweiten Generation der Eurocodes den 30. September 2027 ausgegeben. Die ersten Eurocode-Normen der zweiten Generation, und zum Teil auch schon die zugehörigen Nationalen Anhänge, sind bereits verfügbar. Deutschland plant, die zweite Generation der Eurocodes zeitnah einzuführen.