GEG-Registrierstelle
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Prozess der Registrierung von Energieausweisen und Klimainspektionsberichten, zur Handhabung des Benutzerkontos (GEGBenutzerportal) und zur elektronischen Stichprobenkontrolle der Energieausweise.
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Hinweis
Am 28. Juli 2026 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 226). Das Gesetz sieht ein stufenweises Inkrafttreten vor.
Mit Wirkung zum 29. Juli 2026 wurde bereits das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und die bisher nach § 85 Abs. 1 Nr. 15 GEG erforderliche Angabe zur Art der genutzten erneuerbaren Energien im Energieausweis gestrichen. Daraufhin wurden bislang noch keine neuen Muster für Energieausweise gemäß § 85 Abs. 8 GModG im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Aktuell gelten weiterhin die bestehenden Muster für Energieausweise nach GEG-2024 und das aktuelle Schema GEG-2024 (Kontrollsystem-GEG-2024_V1_0).
Die Änderungen zu den Angaben im Energieausweis und Änderungen für die Berechnungsgrundlagen treten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Eine technische Anpassung des Registriersystems ist daher zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
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