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Bekanntmachungen

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung

  • Das DIBt macht allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) und Europäische Technische Bewertungen und Zulassungen (ETA) nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt öffentlich bekannt.
  • Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in elektronischer Form. Über unseren Print-on-Demand-Service (Druck und Versand auf Anfrage) haben Sie zudem die Möglichkeit, ein Papierexemplar der gewünschten Bekanntmachung gegen Gebühr nach § 4 unserer Satzung zu beziehen. Bitte senden Sie hierzu eine Anfrage an: dibt(at)dibt(.)de
  • Um zur öffentlichen Bekanntmachung zu gelangen, klicken Sie auf die entsprechende Bescheidnummer in den Verzeichnissen.
  • Den Volltext der Bescheide können Sie in unserem Zulassungsdownload herunterladen oder über den Bestellservice des Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau beziehen.

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