Digitale Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist nach dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) vom 4. März 2019 vorgeschrieben. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0), zuletzt geändert am 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.dibt.de und www.karriere.dibt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website des DIBt wird derzeit noch auf Barrierefreiheit überprüft. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits in Planung und die Fertigstellung wird bis Ende 2023 angestrebt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Februar 2023 erstellt bzw. überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel auf unserer Website aufgefallen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail. Denn eine möglichst barrierefreie Umsetzung unseres Webangebots ist uns wichtig. Wir freuen uns über Ihr hilfreiches Feedback und bemühen uns, Ihnen zeitnah zu antworten.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Dr.-Ing. Doris Kirchner
E-Mail: dki(at)dibt(.)de
Telefon: +49 30 78730-423

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit in Berlin wenden.

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IKT-Steuerung, Digitalisierung der Verwaltung und Bürgerdienste
Klosterstraße 47
10179 Berlin