Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Zu den Inhalten in Leichter Sprache
Zu den Inhalten in Gebärdensprache
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt von www.dibt.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2026 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 25. Juni 2026 überprüft.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Digitas Pixelpark Köln im Zeitraum vom 7. Juni 2023 – 28. Juli 2023 vorgenommenen Bewertung durch einen BITV-Test gemäß 2.0 / EN 301 549 mit einer unabhängigen und repräsentativen Seitenauswahl. Den vollständigen BIK BITV-Test-Prüfbericht können Sie hier einsehen:
Auch die eingestellten Dokumente sind weitestgehend nicht barrierefrei.
Weitere Maßnahmen sind in Planung und die Mängel sollen nach und nach beseitigt werden.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Der Webauftritt www.dibt.de ist teilweise barrierefrei und die Anforderungen der BITV 2.0 werden teilweise erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Folgende Elemente sind zum Überprüfungszeitpunkt des Prüfberichts nicht barrierefrei gemäß der BITV. Im Detail können die Punkte im Prüfbericht eingesehen werden.
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Zu “9.1.3.1a. HTML-Strukturelemente für Überschriften”
- Beschreibung: Einige Textboxen im Seitenbereich besitzen noch keine Überschriften.
Maßnahme: Programmierlösung
Zeitplan: geplant bis Quartal 1/2026 - Beschreibung: Innerhalb eines Akkordeonbereichs sind Hierarchieebenen noch nicht korrekt gesetzt.
Maßnahme: Programmierlösung und redaktionell
Zeitplan: geplant bis Quartal 1/2026
Zu “9.2.4.1 Bereiche überspringbar”
Beschreibung: Weitere technische Umsetzung der Navigationsbereiche müssen nachgebessert werden, um eine nutzerfreundlichere Überspringbarkeit der Bereiche zu gewährleisten. Weitere Details sind im Prüfbericht einzusehen.
Maßnahme: Programmierlösung
Zeitplan: geplant bis Quartal 1/2027
Zu “11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen”
Es wurde mit benutzerdefinierten Einstellungen geprüft. Diese können im Prüfbericht im Detail eingesehen werden:
- Beschreibung: Für alle Seiten: Benutzerdefinierte Schriftgrößen werden nicht übernommen.
Maßnahme: Programmierlösung
Zeitplan: geplant bis Quartal 2/2026
Zu “12.1.2 Barrierefreie Dokumentation”
Beschreibung: Innerhalb des Gesamttests befindet sich mind. ein Prüfschritt, der dafür sorgt, dass die Seite https://www.dibt.de/de/barrierefreiheit nicht konform ist.
Maßnahme: Alle benötigten Prüfschnitte müssen noch behoben werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Zu “9.1.2.2/4.3 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln”
Beschreibung: Im Video "50 Jahre DIBt – 50 Jahre sicher bauen" werden eingeblendeten Namen und Positionen von sprechenden Personen verdeckt.
Maßnahme: Speziell, angepasster, barrierefreier Video Player wird benötigt
Grund unverhältnismäßiger Belastung: Übersteigt den Kosten- und Zeitrahmen, weil für Ansprüche eines barrierefreien Players eine eigenständige Programmierlösung benötigt wird
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel auf unserer Website aufgefallen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail. Denn eine möglichst barrierefreie Umsetzung unseres Webangebots ist uns wichtig. Wir freuen uns über Ihre hilfreichen Feedbacks und bemühen uns, Ihnen zeitnah zu antworten.
Kontakt zur Ansprechperson im DIBt:
Name: Dr.-Ing. Doris Kirchner
E-Mail: dki(at)dibt(.)de
Telefon: +49 30 78730-423
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem DIBt nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit in Berlin wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!